Herr Brüggemann teilte mit, dass für Ende Februar / Anfang März eine weitere gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Schul- und Sportausschusses stattfinden werde. Die letzte Entscheidung über die Einrichtung der Offenen Ganztagsgrundschule habe aber die Schulkonferenz der jeweiligen Grundschule. Des Weiteren berichtete Herr Brüggemann, der Runderlass vom 12.02.2003 sehe vor, dass neben der Offenen Ganztags­grundschule keine weiteren Angebote, wie z.B. die verlässliche Grundschule gefördert werden. Das Schulministerium würde aber mittlerweile die Auskunft geben, dass es auch möglich sein soll, beide Systeme, also Offene Ganztagsgrundschule und verlässliche Grund­schule, parallel an einem Standort anzubieten. Es wäre eine frühere Information des Ministe­riums wünschenswert gewesen.

Bisher seien schon viele Gespräche mit den kommunalen Nachbarn geführt worden. Des Weiteren hätte es nach der Sommerpause einige Gespräche zwischen der Schulverwaltung und dem Jugendamt gegeben. Die politischen Gremien seien über die bisherigen Schritte informiert worden. Die Eltern der in Frage kommenden Kinder seien angeschrieben worden. Der Rücklauf betrüge bis zum heutigen Stichtag ca. 70 %. Noch seien nicht alle Bögen ausgewertet. Nachläufer würden aber bei der Planung noch entsprechend berücksichtigt werden. Bei den Anschreiben sei auf einen Dialog gesetzt worden. Es habe eine Reihe von Anrufen gegeben mit verschiedenen familiären Hintergründen. Informationsveranstaltungen an einzelnen Schulen seien bei Bedarf möglich. Aufgrund der Aussagen des Ministeriums müsse den Eltern jetzt noch die Möglichkeit gegeben werden, sich für ein System zu ent­scheiden, da einige Eltern ihre Entscheidung zur Offenen Ganztagsgrundschule unter dem Aspekt getroffen haben, dass die Angebote der verlässlichen Grundschule entfallen würden.

Es ist vorgesehen, die Eltern nun jedes Jahr schriftlich abzufragen.

 

Darüber hinaus wies Herr Brüggemann darauf hin, dass am 02.12.2003 eine Besprechung mit den Schulleitern stattfände, wo die Offene Ganztagsgrundschule u. a. Thema sei.

Des Weiteren seien bereits die ersten Gespräche mit möglichen Kooperationspartnern geführt worden.

 

Frau Scharrenbach sprach an, dass für die CDU-Fraktion noch einige Fragen offen geblieben wären. Aus diesem Grund habe man vor der Sitzung einen Fragenkatalog eingereicht, der kurz skizziert folgende Fragen enthielt:

 

1)    Welche finanziellen Auswirkungen hätte die Übernahme von Schülerfahrtkosten und sei seitens der Verwaltung angedacht, für die offene Ganztagsgrundschule eigene Schulbezirke zu bilden?

2)    Wie werden die Personalverträge gestaltet?

3)    Ist der 10 %-ige Kapitaldienst in die vorgesehene Sozialstaffel für die Elternbeiträge eingerechnet worden?

4)    Ist es möglich, die offenen Ganztagsgrundschule und die verlässliche Grundschule parallel anzubieten?

5)    Wie hoch ist die Rücklaufquote der Fragebögen?

6)    Wie wird die Organisation des Mittagessens in den betroffenen Schulen sein?

 

Herr Brüggemann nahm zu den Fragen wie folgt Stellung:

 

1)    Die Übernahme der Fahrtkosten regelt die Schülerfahrtkostenverordnung. Inwieweit Kosten zu übernehmen sind, hängt vom Einzelfall ab. Ob Veränderungen von Schul­bezirken vorgenommen werden, entscheidet der Rat nach vorlaufender Beratung im Schul- und Sportausschuss.

2)    Die Empfehlung der Verwaltung sei, nach Möglichkeit Arbeitsverträge und keine Honorarverträge abzuschließen. Jedoch müsse das der einzelne Kooperations­partner/Träger entscheiden.

3)    Nein, nicht bewusst.

4)    Diese Frage sei im vorhinein schon ausreichend begründet worden.

5)    Die Rücklaufquote beträgt 70 %, mit der Auswertung ist Anfang Januar zu rechnen.

6)    Über die Organisation des Mittagessen entscheidet die Schulkonferenz. Man würde sich aber bemühen, zuerst bei den heimischen Anbietern nachzufragen.

 

Herr Kampmann erklärte zu Punkt 4 des Fragenkataloges, dass es wünschenswert gewesen wäre, wenn man schon frühzeitig Informationen erhalten hätte, dass auch Angebote parallel weiterlaufen können. Denn er würde das SiT-Programm ungern aufgeben, da hier rund 20 Kinder betreut werden würden. Die bessere Alternative wäre für die Käthe-Kollwitz-Schule eine Ganztagsschule im klassischen Sinne.

 

Herr Brüggemann sagte, dass die Option, die sich die Käthe-Kollwitz-Schule bezüglich einer Ganztagsschule offen hielte, wichtig sei. Man würde im Gespräch bleiben.

 

Herr Kaczmarek bemerkte, die Offene Ganztagsgrundschule habe die Möglichkeit, ver­schiedene Personen/Institutionen in das Konzept zu integrieren. Des Weiteren bewertete er die enge Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule als positiv.

 

Frau Schneider meinte, die Offene Ganztagsgrundschule enthielte generell gute Aspekte, jedoch müssten noch manche Dinge geklärt werden.

 

Frau Dyduch sagte, dass die Offene Ganztagsgrundschule vom Grundsatz her eine Verein­barkeit von Beruf und Familie fördere.

 

Frau Scharrenbach wies darauf hin, dass auch die Öffnungszeiten von Bedeutung seien. So würde eine Betreuungszeit bis 15 Uhr bzw. 16 Uhr für einen großen Teil der Eltern aus­reichend sein. Jedoch dürfe man auch nicht außer Acht lassen, dass einige Eltern Vollzeit berufstätig sind und damit unter Umständen eine Betreuung bis 17 bzw. bis 17.30 Uhr notwendig ist. Hier sollten Öffnungszeiten bei Bedarf ausgedehnt werden. Des Weiteren sei sie der Meinung, es sei wichtig, die Eltern hinreichend auf die Informationen aufmerksam zu machen.