Sitzung: 17.11.2003 Schul- und Sportausschuss
Vorlage: 164/2003
Beschluss:
Im Rahmen der Breitensportförderung erhalten die Vereine im Sportverband Kamen in 2003 eine Übungsleiterbezuschussung für die Betreuung der 7- bis 14-jährigen Kinder und Jugendlichen.
Anhand der stichtagsgebundenen Vereinsmitglieder-Statistik (A-Statistik) 2003 des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen erhalten die Vereine mit mindestens 5 Kindern und Jugendlichen 3,95 € pro Kind bzw. Jugendlichem zwischen 7 und 14 Jahren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Brüggemann erklärte, dass die Bezuschussung der Übungsleitertätigkeit für die Betreuung der 7- bis 14-jährigen Kinder und Jugendlichen in den Sportvereinen als freiwillige Ausgabe der Stadt Kamen erfolgt, an der die Verwaltung auch zukünftig festhalten möchte.
Auf Nachfrage von Herrn Weigel, warum in diesem Jahr die Bezuschussung der Übungsleitertätigkeit für die 15- bis 18-jährigen Jugendlichen entfällt, teilte Frau Meißner mit, dass die hierfür verwandte Landeszuwendung aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) nicht mehr gewährt wird.
Frau Dyduch wertete die Gewährung der Übungsleiterbezuschussung als wichtiges Signal der Stadt Kamen zur Unterstützung des Breitensportes und der Jugendarbeit in den Sportvereinen. Die Zuschussgewährung erfolge unabhängig von der derzeit geführten Diskussion über die Sportförderung auf Landesebene.
Herr Hasler bekundete sein Missfallen über den bevorstehenden Rückzug des Landes aus der Sportförderung.
Frau Dyduch erklärte, dass zunächst die Diskussion bei der Einbringung des Landeshaushaltes abgewartet werden sollte. Über die Verwendung einer zukünftig vom Land an die Kommunen gewährte Sportpauschale sollte nach Vorliegen der konkreten Rahmenbedingungen entschieden werden.
Eine Diskussion über die vom Land geplante Einführung einer Sportpauschale sei zum jetzigen Zeitpunkt, so Herr Töpfer, verfrüht, da noch keine Klarheit über die Ausgestaltung bestehe. Fest stehe bisher lediglich, dass sich der Bezuschussungsweg vom Landessportbund auf die Kommunen ändern werde. Die Höhe und die Zweckbindung der Sportpauschale sei jedoch noch nicht geklärt.