Beschluss:

 

Im Rahmen der Breitensportförderung erhalten die Vereine im Sport­verband Kamen in 2003 eine Übungsleiterbezuschussung für die Betreuung der 7- bis 14-jährigen Kinder und Jugendlichen.

 

Anhand der stichtagsgebundenen Vereinsmitglieder-Statistik (A-Statistik) 2003 des Landes­sportbundes Nordrhein-Westfalen erhalten die Vereine mit mindestens 5 Kindern und Ju­gendlichen 3,95 € pro Kind bzw. Jugend­lichem zwischen 7 und 14 Jahren.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Brüggemann erklärte, dass die Bezuschussung der Übungsleiter­tätigkeit für die Betreuung der 7- bis 14-jährigen Kinder und Jugendlichen in den Sportvereinen als freiwillige Ausgabe der Stadt Kamen erfolgt, an der die Verwaltung auch zukünftig festhalten möchte.

 

Auf Nachfrage von Herrn Weigel, warum in diesem Jahr die Bezu­schussung der Übungslei­tertätigkeit für die 15- bis 18-jährigen Jugend­lichen entfällt, teilte Frau Meißner mit, dass die hierfür verwandte Landes­zuwendung aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) nicht mehr gewährt wird.

 

Frau Dyduch wertete die Gewährung der Übungsleiterbezuschussung als wichtiges Signal der Stadt Kamen zur Unterstützung des Breitensportes und der Jugendarbeit in den Sport­vereinen. Die Zuschussgewährung erfolge unabhängig von der derzeit geführten Diskussion über die Sport­förderung auf Landesebene.

 

Herr Hasler bekundete sein Missfallen über den bevorstehenden Rück­zug des Landes aus der Sportförderung.

 

Frau Dyduch erklärte, dass zunächst die Diskussion bei der Einbringung des Landeshaus­haltes abgewartet werden sollte. Über die Verwendung einer zukünftig vom Land an die Kommunen gewährte Sportpauschale sollte nach Vorliegen der konkreten Rahmenbedin­gungen entschieden werden.

 

Eine Diskussion über die vom Land geplante Einführung einer Sport­pauschale sei zum jetzi­gen Zeitpunkt, so Herr Töpfer, verfrüht, da noch keine Klarheit über die Ausgestaltung be­stehe. Fest stehe bisher lediglich, dass sich der Bezuschussungsweg vom Landessportbund auf die Kom­munen ändern werde. Die Höhe und die Zweckbindung der Sport­pauschale sei jedoch noch nicht geklärt.