Die CDU-Fraktion habe beantragt, so Herr Hasler, die bestehende ordnungsbehördliche Verordnung um einen Verwarngeldkatalog zu ergänzen. Diese Ergänzung bedeute eine Konkretisierung bestehender Möglichkeiten und führe zu einer Gleichbehandlung in der Stadt und zukünftig hoffentlich auch auf Kreisebene. Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung werde deutlich, dass die Verwaltung die Thematik grundsätz­lich nicht konträr sehe. Das Thema solle in eine Fachbereichsleiterbespre­chung auf Kreisebene eingebracht und der Antrag nur zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgelehnt werden. Damit blieben alle Möglichkeiten offen, auf­grund der Abstimmungsgespräche und der Erfahrungen aus anderen Kommunen zu einer anderen Meinung zu kommen. Die Vorteile, die sich durch die Einführung eines Verwarngeldkataloges ergäben, seien be­kannt. Durch die Ergänzung der ordnungsbehördlichen Verordnung um einen Verwarngeldkatalog solle den Außendienstmitarbeitern eine Ent­scheidungshilfe gegeben werden. In der Beschlussvorlage werde darauf hingewiesen, dass in Abstimmung mit der Polizei auf die Vorlage eines Verwarngeldkataloges verzichtet worden sei. Dies treffe zu, da die Polizei auch nicht das Recht habe, Verwarngelder auszusprechen. Insofern mache ein entsprechender Katalog für die Polizei auch keinen Sinn. Die CDU-Fraktion könne den Beschlussvorschlag mittragen, wenn der Antrag seiner Fraktion zum gegenwärtigen Zeitpunkt zurückgestellt und nicht abgelehnt würde.

 

Herr Brüggemann verwies auf die ausführliche Situationsbeschreibung in der Beschlussvorlage. Die derzeitige Organisation, so habe er Herrn Hasler verstanden, werde im Prinzip auch von der CDU-Fraktion mitge­tragen. Der Personalaufwand sei dabei ein wichtiges Kriterium. Es treffe natürlich zu, dass die Polizei nach rechtlicher Bewertung nicht die Mög­lichkeit habe, Verwarnungsgelder vor dem Hintergrund einer kommunalen Regelung konkret umzusetzen. Im Rahmen der Ordnungspartnerschaft fänden aber gemeinsam von Polizei und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rathauses Kontrollgänge statt. In der Formulierung, zum gegenwärti­gen Zeitpunkt abzulehnen oder zurückzustellen, sehe er im Hinblick auf die weitere Ausführung im Beschlussvorschlag keinen Unterschied. Aus Sicht der Verwaltung sollte der Beschlussvorschlag der Verwaltung bei­behalten werden.

 

Das Ergebnis des Erfahrungsaustauschs sei selbstverständlich auch für die SPD-Fraktion von großem Interesse, sagte Herr Behrens. Sollte das Ergebnis im Sinne des Antrags der CDU-Fraktion aussehen, sei auch seine Fraktion zur Diskussion bereit. Der vorliegende Antrag suggeriere aber, dass Verstöße gegen die ordnungsbehördliche Verordnung behörd­licherseits kontrollierbar seien. Seine Fraktion bezweifle dies unabhängig von dem personellem Aufwand. Diesem Anspruch gerecht zu werden sei nicht organisierbar. Ferner sei statistisch nachzuprüfen, wer überwiegend Adressat eines solchen Verwarnungsgeldes wäre. Sollte es sich um Jugendliche handeln, werde dieser Personenkreis, wie das Beispiel an den Schulen zeige, immer wieder Möglichkeiten finden, sich den Anord­nungen zu widersetzen. Der moralische Anspruch sei formal nicht durch­zuhalten. Das bürgerliche Engagement, mit den Verursachern ein Ge­spräch zu führen, um Unterlassung zu bitten und erzieherisch einzu­wirken, werde durch einen Verwarngeldkatalog zerstört. Es werde dann nicht mehr an die Vernunft appelliert, sondern mit Verwarngeldern ge­droht. Die SPD-Fraktion lehne den Antrag daher ab.

 

Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sei bereits jetzt möglich und werde durch einen Verwarngeldkatalog lediglich konkretisiert, stellte Herr Kühnapfel fest, so dass im Prinzip nichts gegen eine Zustimmung spre­che. Probleme sehe seine Fraktion jedoch hinsichtlich der Umsetzung, insbesondere beim Verwaltungsaufwand zur Ahndung von Kleinigkeiten. Bei schwerwiegenderen Verstößen könne ein Verwarngeldkatalog im Einzelfall durchaus sinnvoll sein. Seine Fraktion setze aber vorrangig nicht auf die Verwarnung, um ein Umdenken in der Gesellschaft zu errei­chen, sondern vielmehr auf die kontinuierliche Aufklärung, die bereits in den Kindergärten einsetzen sollte. Hierdurch könne eine Bewusstseins­stärkung im Umgang mit dem Müll erreicht werden. Allerdings sei offen, welcher Personenkreis den meisten Müll in der Stadt produziere.

 

Frau Dyduch erinnerte an die wiederholten Diskussion zum Thema Sauberkeit in der Stadt und stellte die Frage, ob sich die Situation in der Stadt wirklich verschlechtert habe und dadurch ein konkreter Handlungs­bedarf bestehe. Ihre Fraktion sehe keinen neuen Handlungsbedarf. Bei ihren Überlegungen stellten sich mehr Bedenken als positive Aspekte ein. In der Praxis sei es auch eine Frage des Personalaufwandes, dessen Kosten durch die Einnahmen nicht aufzufangen sei. Zudem stelle sich die Frage nach den Erfahrungen in den Nachbarstädten. Der Erfahrungs­austausch auf Kreisebene sollte abgewartet werden. Die SPD-Fraktion schließe sich dem Vorschlag der Verwaltung an.

 

Die Vorgehensweise der Verwaltung entspreche dem Wunsch der CDU-Fraktion, sagte Herr Hasler. Seiner Fraktion gehe es hier lediglich um eine zusätzliche Konkretisierung durch einen Verwarngeldkatalog, damit der Außendienstarbeiter und auch der Verursacher sofort über die Höhe des Verwarngeldes informiert sei. Die Kosten sollten in Nachbarkommu­nen gleich hoch sein. Über den Antrag sollte konkret erst nach Klärung der offenen Fragen entschieden werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt biete sich daher ein Beschluss über die Zurückstellung des Antrages an.

 

Herr Bremmer erklärte, dass die FDP-Fraktion den Antrag auf Einführung eines Verwarngeldkataloges generell ablehne. Aus der Vorlage gehe her­vor, dass der Erfahrungsaustausch erst Ende 2004 vorliegen könne und eine Zurückstellung des Antrages somit in die neue Legislaturperiode reichen würde. Der Katalog sei nicht erforderlich, da die Ahndung von Verstößen bereits jetzt möglich sei. Die Kontrolle, die sicherlich konträr gesehen werden könne, sei aber nicht Gegenstand des Antrages. Die Frage der Gleichbehandlung stelle sich nur für den Verursacher. Wichtig sei die Einzelfallbeurteilung. Die FDP-Fraktion sei der Auffassung, dass städtische Mitarbeiter durchaus wüssten, welche Verstöße und in welcher Höhe diese zu ahnden seien.

 

Der Adressat laut Antrag der CDU-Fraktion sei nicht der Jugendliche, sondern der Verursacher des schlechten Bildes in der Stadt, sagte Herr Klein. Wenn ein Verwarngeldkatalog nicht umsetzbar sein solle, stelle sich die Frage, warum dies in anderen Städten möglich sei. In der Stadt Kamen könne die Aufgabe von den Mitarbeitern des zentralen Außen­dienstes übernommen werden. Es stelle sich auch nicht die Frage, ob die Stadt schmutzig oder schmutziger geworden sei. Bei genauem Hinsehen zeigten sich in bezug auf die Sauberkeit jedoch deutliche Missstände.

 

Frau Scharrenbach sah zwei mögliche Verfahrenswege. Der eine Weg sei, entsprechend des Beschlussvorschlages zu verfahren mit der Vor­gabe, dass die Verwaltung entsprechende Gespräche führe. Aus der Diskussion habe sie aber verstanden, dass die Fraktionen einen Verwarn­geldkatalog ablehnen und sich somit dann auch die Gespräche erübrig­ten. Frau Scharrenbach bat daher um Konkretisierung der Fraktions­wünsche.

 

Frau Dyduch unterstrich, dass sich die SPD-Fraktion dem Beschlussvor­schlag der Verwaltung anschließen werde.

 

Die FDP-Fraktion, stellte Herr Bremmer klar, sei selbstverständlich daran interessiert, dass die Verwaltung sich über Erfahrungen in anderen Kom­munen sachkundig macht und das Ergebnis an den Rat weitergibt.

 

Für die CDU-Fraktion erklärte Herr Hasler, dass der Antrag zurückge­zogen und zu gegebener Zeit, wenn die Vorgespräche der Verwaltung geführt sind, erneut gestellt wird. Die CDU-Fraktion wünsche sich den Verwarngeldkatalog und warte das Ergebnis ab.