Herr Hasler beantragte, die Tagesordnungspunkte 5 und 6 gemeinsam zu beraten.

 

Frau Dyduch erklärte, dass die Intention der beiden vorliegenden Anträge identisch sei und daher einer gemeinsamen Beratung nichts entgegen­stehe.

 

Einwände gegen eine gemeinsame Beratung wurden nicht erhoben.

 

Herr Flaskamp erläuterte, dass in der Mitteilungsvorlage durch die Verwaltung die durch das Schulrechtsänderungsgesetz 2003 erfolgten Änderungen zusammengefasst wurden.

 

Die Änderungen des Schulrechtsänderungsgesetzes 2003 seien, so Herr Forthaus, das Ergebnis des von der Landesregierung aufgestellten Rahmenkonzeptes als Antwort auf die PISA-Studie. Sie beinhalteten umfangreiche Arbeitsaufträge für den Primarbereich und ver­folgten eine engere Verknüpfung der Schule mit der Jugendhilfe, um bereits früher Fehlent­wicklungen der Kinder entgegenwirken zu können. Herr Forthaus erläuterte anschließend die hierfür vorgesehenen Instrumentarien wie Schulfähigkeitsprofil und gemeinsames Informati­onsgespräch der Grund­schulen und Leiterinnen und Leiter der Tageseinrichtungen mit den Erziehungsberechtigten nach Vollendung des vierten Lebensjahres. Hierbei sollen die Grundschulen und Tageseinrichtungen als Partner zusammenarbeiten.

 

Frau Dyduch hob den hohen Arbeitsanfall für die Schulen und Tagesein­richtungen hervor. Sie bat um Mitteilung, welche Entwicklung bei den Sprachkursen und Schulkindergärten ab­zusehen sei.

 

Bisher würden die Kinder, so Herr Forthaus, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, jedoch noch nicht in ihrer Entwicklung so weit seien, in den Schulkindergärten von Sozialpä­dagogen betreut. Die Betreuungs­gruppen seien jedoch sehr groß. Durch das Schulrechtsän­derungsgesetz soll nunmehr die Idee verfolgt werden, die Kinder in der neuen Schul­ein­gangsphase intensiver zu fördern. Die Schulkindergärten würden daher auslaufen.

 

Mit der Zusammenarbeit von Grundschule und Tageseinrichtungen werde nach Auffassung von Herrn Goehrke Neuland beschritten. Er bat um Mit­teilung, wie die Zusammenarbeit zwischen Schulträger, Träger der Tages­einrichtungen und Schulaufsicht angegangen werde.

 

Herr Forthaus teilte mit, dass das Land mit den freien Trägern Bildungs­vereinbarungen unterzeichnet habe. Die konkrete Umsetzung sei jedoch noch nicht zu übersehen. Freie Trä­ger in Kamen seien zu einem Abstim­mungsgespräch im Oktober bereits angeschrieben worden.

 

Herr Hasler nannte die Erstellung von Schulfähigkeitsprofilen und individuellen Lern- und Förderempfehlungen zum Halbjahreszeugnis sinnvoll.

 

Die Aufgabenerweiterung der Kindergärten im Bereich der vorschulischen Förderungen wer­den nach seiner Auffassung Auswirkungen auf die Kindergartenbeiträge und Zuschüsse der Stadt Kamen an die Träger der Einrichtungen haben. Er bat um Mitteilung, wie sich die fi­nanzielle Gestal­tung für Kamen darstelle.

 

Herr Flaskamp erklärte, dass noch keine finanziellen Auswirkungen abschätzbar seien.

 

Auf Nachfrage von Frau Heidenblut wies Frau Meißner darauf hin, dass Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, durch das vorgezogene Ein­schulungsverfahren in die vorschuli­schen Förderungen eingebunden werden sollen.

 

Herr Mallitzky wies auf die Notwendigkeit einer Fortbildung der Mit­arbeiter in den Kinder­gärten hin.