Sitzung: 22.09.2003 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 169/2003
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NRW (i.d.F.d.B. vom 30.04.2002):
Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.
Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
1. die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 Ka „Unnaer Straße/ Schattweg“, östlich
der Unnaer Straße und südlich des Schattweges im Stadtteil Kamen–Südkamen
gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141); die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches
sind in dem anliegenden Lageplan ersichtlich,
2. die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zunächst erläuterte Herr Liedtke die Beschlussvorlage. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass gemeinsam mit den Verfahren zu TOP 3 und TOP 4 eine Bürgerbeteiligung stattfinden soll.
Herr Kühnapfel wies nochmals auf die unter TOP 2 angesprochene Kritik zur Ausweisung des Gewerbegebietes Süd hin und dem damit verbundenen Vorschlag, die Gewerbefläche an der B 233 auszuweisen.