Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NRW (i.d.F.d.B. vom 30.04.2002):

 

Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.      die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 Ka „Unnaer Straße/ Schattweg“, östlich der Unnaer Straße und südlich des Schattweges im Stadtteil Kamen–Südkamen gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetz­buch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141); die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind in dem anliegenden Lageplan ersichtlich,

2.      die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Zunächst erläuterte Herr Liedtke die Beschlussvorlage. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass gemeinsam mit den Verfahren zu TOP 3 und TOP 4 eine Bürgerbeteiligung stattfinden soll.

 

Herr Kühnapfel wies nochmals auf die unter TOP 2 angesprochene Kritik zur Ausweisung des Gewerbegebietes Süd hin und dem damit verbun­denen Vorschlag, die Gewerbefläche an der B 233 auszuweisen.