Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NRW (i.d.F.d.B. vom 30.04.2002):

 

Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.      die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 Ka für den Bereich der Straße „Kamen Karree“ im Süden der Stadt Kamen, westlich der L 678 nahe der Stadtgrenze zur Stadt Unna, gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141).

 

Der Plan wird wie folgt begrenzt:

im Norden und Westen durch die Autobahn A 2 bzw. durch den südlichen Abfahrtsarm der Anschlussstelle „Kamen – Zentrum“,

im Osten durch die L 678 (Unnaer Straße) und

im Süden durch die Stadtgrenze Unna.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches entsprechen dem des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 16 Ka „Kamen Karree“ und sind in dem anliegenden Lageplan ersichtlich.

 

2.      Die Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 16 Ka „Kamen Karree“ gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 BauGB in Verfahrens­einheit.

 

3.      Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


siehe TOP 3