Sitzung: 22.09.2003 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 177/2003
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NRW (i.d.F.d.B. vom 30.04.2002):
Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.
Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
1. Der Bebauungsplan Nr. 6 Ka „Zollpost“ wird für den in dem beigefügten Plan dargestellten Teilbereich gem. § 2 (4) BauGB geändert.
2. Im Sinne einer Direktverlagerung des IKEA-Einrichtungshauses in das „Kamen Karree“ soll für den Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 Ka „Zollpost“ das festgesetzte Sondergebiet „B“ mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ umgewandelt werden in „Gewerbegebiet“ und „Sondergebiet Baumarkt/Baustoffhandel/Gartencenter“.
3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Liedtke erläuterte die Beschlussvorlagen zu TOP 3 und TOP 4. Er verdeutlichte, dass derzeit diese 3 Bauleitplanverfahren (Neuaufstellung FNP, BPlan Nr. 6 KA, BPlan Nr. 70 KA) parallel abgewickelt werden.