Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NRW (i.d.F.d.B. vom 30.04.2002):

 

Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 6 Ka „Zollpost“ wird für den in dem beige­fügten Plan darge­stellten Teilbereich gem. § 2 (4) BauGB geändert.

 

2.      Im Sinne einer Direktverlagerung des IKEA-Einrichtungshauses in das „Kamen Karree“ soll für den Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 Ka „Zollpost“ das festgesetzte Sondergebiet „B“ mit der Zweck­bestimmung „Einzelhandel“ umgewandelt werden in „Gewerbegebiet“ und „Sondergebiet Baumarkt/Baustoffhandel/Gartencenter“.

 

3.      Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Liedtke erläuterte die Beschlussvorlagen zu TOP 3 und TOP 4. Er verdeutlichte, dass derzeit diese 3 Bauleitplanverfahren (Neuaufstellung FNP, BPlan Nr. 6 KA, BPlan Nr. 70 KA) parallel abgewickelt werden.