Ergebnis des Mitwirkungsgebotes gem. § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung:

 

Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.

 

 

Beschlussempfehlung:

 

1.      Der Haupt- und Finanzausschuss folgt nach Prüfung der anliegenden Anregungen und Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB vom 10.06.2003 bis zum 14.07.2003 abgegeben wurden, den beigefügten Abwägungs­vor­schlägen bzw. Beschlussempfehlungen.

2.      Der Flächennutzungsplanentwurf vom 17.09.2003 wird zusammen mit dem Erläuterungsbe­richt und den ergänzten bzw. geänderten Teilen gebilligt und ist gem. § 3 (3) BauGB erneut auszulegen.

3.      Es wird bestimmt, dass Anregungen im Rahmen der erneuten Auslegung nur zu den geän­derten und ergänzten Teilen des Flächennutzungsplanentwurfes und des dazu ge­hörigen Erläuter­ungsberichtes vorgebracht werden können (§ 3 (3) Satz 1 BauGB). Damit ist der Flächennutzungsplanentwurf nicht mehr insgesamt für Anregungen zugänglich.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Madeja begrüßte Herrn Mücke, Planquadrat Dortmund.

 

Herr Liedtke wies darauf hin, dass die Seite 11 des Erläuterungsberichtes zu entfernen sei und nicht Bestandteil des Beschlusses ist. Die Aus­schussmitglieder nahmen dies zur Kennt­nis.

 

Herr Mücke erläuterte detailliert die Änderungen des FNP-Entwurfs bzw. des Erläuterungs­berichtes in den Bereichen Kamen Karree/Zollpost, Erweiterung der Waldflächen Rottum-Derne, überarbeitete Darstellung der Gewässerläufe, ergänzende Ausweisung von Wohn­baufläche im Bereich Volkermanns Hof sowie Ausweisung des Geländes der BW-Kaserne als Sonderbaufläche.

 

Herr Kühnapfel kritisierte den im FNP dargestellten Eingriff in ein bestehendes Landschafts­schutzgebiet durch die Ausweisung des Gewerbegebietes Süd. Er schlug als Alternative vor, entlang der B 233 weitere Gewerbefläche zu schaffen, da dort bereits eine große Belastung der Flächen vorläge. Im Bereich Volkermanns Hof lehnte er die Auswei­sung der weiteren Wohnbaufläche ab, da dies nach seiner Meinung zu Lasten des Schutzes der Obstwiese gehe. Er bezeichnete diese Vor­gehensweise als „Salamitaktik“. Insgesamt bewertete er das gesamte Verfahren zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes sehr positiv, insbe­sondere aufgrund der guten Öffentlichkeitsarbeit. Abschließend würde seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen, wobei er jedoch ausdrücklich auf die v. g. Kritik hinwies.

 

Herr Baudrexl wies den Vorwurf bezüglich der „Salamitaktik“ im Bereich Volkermanns Hof entschieden zurück. Aufgrund geänderter Rahmen­bedingungen sei der Bedarf vorhanden und es sei sinnig, Einheiten zur Angebotsbündelung zusammenzufassen, um u. a. eine wirt­schaftliche Betreibung zu ermöglichen.

 

Herr Behrens verdeutlichte, dass die Fläche südlich der A 1 als Schwer­punkt der gewerbli­chen Entwicklung Kamens zu sehen sei. Die Bedenken der Naturschutzverbände habe er zur Kenntnis genommen. Es handele sich jedoch um eine bereits durch Lärm belastete Flä­che. Dafür habe man die gewerbliche Nutzung im Bereich Westicker Feld abgelehnt. Im Be­reich Volkermanns Hof bezeichnete er die Ausweisung des Teilbereiches als Wohnbaufläche und den damit verbundenen Wegfall der Grünfläche mit Blick auf das Gesamtareal als hin­nehmbar.

In Bezug auf die Nutzungsänderungen in den Bereichen Kamen Karree/ Zollpost habe man einen Konsens gefunden, der eine Weiterentwicklung der Flächen und eine erfolgreiche An­siedlung in beiden Bereichen ver­spreche. Die SPD-Fraktion würde dem Beschlussvorschlag der Verwal­tung insgesamt zustimmen.

 

Für die CDU-Fraktion erklärte Herr Ebbinghaus die Zustimmung zur Beschlussvorlage und sah die vorgestellten Änderungen als unproble­matisch an.

 

Auf Anfrage von Herrn Goehrke, ob die Ausweisung von Baumarkt/ Gartencenter in den Bereichen Kamen-Karree/Zollpost aufgrund der Gegebenheiten realistisch sei, erklärte Herr Baudrexl, dass dies keines­wegs eine abschließende Ausweisung sei. In erster Linie ging es um die Sicherung des Planungsrechts im Rahmen der IKEA-Umsiedlung.

 

Herr Goehrke erkundigte sich, ob es im Bereich Volkermanns Hof konkrete Planungen gebe.

 

Herr Baudrexl berichtete, dass der Investor Bedarf für eine mittelfristige bzw. sogar zeitnahe Expansion sehe und insofern eine Berücksichtigung im FNP berechtigt sei.