Sitzung: 30.09.2003 Rat der Stadt Kamen
Frau Scharrenbach freute sich, dass die SPD-Fraktion nunmehr bereit sei, Vorschläge zum Erhalt des Krankenhauses zu diskutieren. Wie bereits von Herrn Rickwärtz-Naujokat dargelegt, werde für das laufende Jahr ein Defizit von 450.000,00 € prognostiziert. Die eingeleiteten Einsparungsmaßnahmen zeigten Wirkung. So seien im Sachkostenbereich erhebliche Reduzierungen vorgenommen worden. Dringend erforderlich sei noch die Senkung der Energiekosten. Die Tariferhöhungen konnten leider nur durch die Nichtbesetzung von frei gewordenen Stellen kompensiert werden. Dies sei nicht das Verständnis der CDU-Fraktion von Beschäftigungsförderung. Die Grenze der Belastbarkeit des Krankenhauspersonals sei erreicht. Allerdings sehe die CDU-Fraktion auch, dass Personaleinstellungen angesichts des Bundesangestelltentarifes nicht leistbar seien. Die Tariferhöhung ab Januar 2004 werde die bereits erzielten Einsparungen wieder aufzehren. Im Rahmen des Jahresabschlussgespräches sei ein Betriebsvergleich vorgestellt worden, der zeige, dass ein vergleichbares Krankenhaus mit erheblich mehr Personal dem Grunde nach weniger Personalkosten hat. Voraussichtlich werde es auch für das Kamener Krankenhaus auf diese Entwicklung hinauslaufen.
Der Träger eines Krankenhauses, führte Frau Scharrenbach weiter aus, müsse sich über die Zukunft des Krankenhauses Gedanken machen und Richtlinien vorgeben, um Investoren finden zu können. Der Einsatz kommunaler Mittel sei nicht möglich. Das vom Bundestag beschlossene Modernisierungsgesetz mache dringend eine Neupositionierung des Krankenhauses erforderlich. Die CDU-Fraktion sei der Ansicht, dass hierzu auch eine Prüfung der Rechtsform gehöre. Die derzeitige Eigenbetriebsform biete dem Krankenhaus nur begrenzte Möglichkeiten. Die CDU-Fraktion sei aber auch bereit, andere Vorschläge zu diskutieren.
Frau Dyduch erinnerte an das interfraktionelle Gespräch vor der Sommerpause. Die teilnehmenden Fraktionen seien übereinstimmend der Auffassung gewesen, dass das Thema sensibel behandelt und in weiteren Gesprächen ein gemeinsamer Weg gefunden werden müsse. Die CDU-Fraktion habe sich nicht an diese Absprache gehalten und den öffentlichen Weg gewählt.
Die SPD-Fraktion halte die Beschränkung auf die ausschließliche Prüfung der Rechtsform für eine verkürzte Sichtweise. Die Verwaltung sollte beauftragt werden, zusammen mit der Krankenhausleitung und den Beschäftigten des Krankenhauses ein Gesamtkonzept zu erstellen. Hierin eingeschlossen sei natürlich auch die Überprüfung der Rechtsform sowie die Aufnahme vorhandener Entwicklungen. Ziel müsse sein, das Krankenhaus für die Zukunft wettbewerbsfähig zu machen.
Frau Dyduch übergab Herrn Hupe folgenden Sachantrag der SPD-Fraktion:
“Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der
Krankenhausleitung
und Mitarbeitern des Krankenhauses ein
zukunftssicherndes Unterneh-
menskonzept des Krankenhauses angesichts
der veränderten bzw. sich
in Veränderung begriffenen
Rahmenbedingungen zu erstellen. Selbstver-
ständlich bedarf es hierbei auch der
Einbeziehung der Überprüfung der
Rechtsform für das Städt. Krankenhaus“.
Herr Bremmer kündigte seitens der FDP-Fraktion einen weiteren Sachantrag an.
Herr Kissing beantragte zur Beratung in den Fraktionen eine Sitzungsunterbrechung.
Die Sitzung wurde von 17.35 Uhr bis 17.50 Uhr unterbrochen.
Herr Bremmer erklärte, dass die FDP-Fraktion bereits vor einem Jahr Überlegungen zu dem sensiblen Thema Krankenhaus angestellt habe. Obwohl ein entsprechend sensibles Vorgehen vereinbart worden sei, habe die CDU-Fraktion das Thema nunmehr öffentlich aufgegriffen.
Die FDP-Fraktion beantrage, dass die Verwaltung Chancen und Risiken einer Privatisierung des Städt. Hellmig-Krankenhauses prüfen und den Rat über das Ergebnis informieren solle. Herr Bremmer wies ausdrücklich darauf hin, dass dies keine endgültige Entscheidung für eine Privatisierung bedeuten solle. Die derzeitige Diskussion mache deutlich, dass der eingeschlagene Weg nicht ausreiche und Alternativen zumindest zu erwägen seien. Seine Fraktion habe sich vor einem Jahr intensiv mit dem Thema Krankenhaus beschäftigt und mit dem Verwaltungsleiter vereinbart, zunächst die Entwicklung über ein Jahr abzuwarten. Trotz zahlreicher sehr lobenswerter Maßnahmen habe sich die finanzielle Lage nicht entscheidend verbessert. Im Gegenteil müsse davon ausgegangen werden, dass die Rücklage des Krankenhauses Ende 2004 weitgehend aufgebraucht sein wird. Der städtische Haushalt lasse den Ausgleich eines weiteren Defizites nicht zu. Ebenfalls bereits vor einem Jahr habe die FDP-Fraktion Gespräche mit einem privaten Investor geführt, der Interesse an einer Übernahme des Krankenhauses habe. Dies sei der Verwaltung zufällig auch bekannt. Auch dem Investor gegenüber habe die FDP-Fraktion erklärt, dass dem neuen Verwaltungsleiter des Krankenhauses zunächst Zeit gegeben werden müsse. Ein privater Betreiber besitze umfangreiches Know-How auf allen Ebenen. Der Betrieb mehrerer Krankenhäuser bedeute eine wesentlich bessere Marktposition im Vergleich zu einem einzelnen Krankenhaus und bringe Synergieeffekte.
Die CDU-Fraktion kritisiere zwar das Prinzip Hoffnung, ziehe aber nach Auffassung seiner Fraktion nicht die richtigen Konsequenzen. Es dürfe keine Scheinprivatisierung eingeführt werden mit dem Ergebnis, dass ähnlich wie bei der Stadthalle ein Defizit verbleibe und der Rat zudem im Gegensatz zu der derzeitigen Information im Krankenhausausschuss nicht umfassend informiert wird. Der SPD-Antrag wiederhole bekannte Aussagen.
Herr Bremmer führte weiter aus, dass in dem Gespräch mit dem Investor die für seine Fraktion wesentlichen Punkte herausgestellt worden seien. Dies sei die Bestandsgarantie des Krankenhauses am Ort als Haus der Grundversorgung, die Wahrung der Personalrechte und die Sicherung einer Mitbestimmung durch die Stadt. Es bestehe Übereinstimmung darin, das Krankenhaus zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie als Arbeitgeber erhalten zu wollen. Möglicherweise sei die Privatisierung der einzige Weg. Dieser Weg sollte dann allerdings auch zu einem Zeitpunkt beschritten werden, an dem noch Rücklagen vorhanden seien und der Rat somit in seiner Entscheidung unabhängig sei. Andernfalls könne eine Zwangslage auch zur Erpressbarkeit des Rates führen.
Herr Kühnapfel unterstrich, dass seitens der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Vorstellungen von Herrn Bremmer für eine Privatisierung des Krankenhauses nicht unterstützt werden. Die Argumentation passe insofern nicht zusammen, da einerseits privatisiert und andererseits die Mitarbeiter gestärkt werden sollen. Herr Kühnapfel zeigte sich ferner erstaunt, dass die Absprache über das Stillschweigen und die Fortsetzung der interfraktionellen Gespräche nach der Sommerpause von der CDU-Fraktion nicht eingehalten worden sei. Das Verlassen der zuletzt gepflegten Fairness schade der Zusammenarbeit.
Die Rechtsform des Krankenhauses sei für seine Fraktion nur ein kleiner und auch nicht der wichtigste Teilbereich der konzeptionellen Überlegungen. Für seine Fraktion sei sehr wichtig, dass die verschiedenen Akteure bei der Erstellung der Konzeption beteiligt werden. Das bedeute, dass auch die Beschäftigten eingebunden werden. Die Ausführungen von Frau Scharrenbach widersprächen sich an dieser Stelle insofern, als sie einerseits vorgetragen habe, dass die größten Einsparmöglichkeiten bei den Personalkosten lägen und andererseits die Grenze der Belastbarkeit aber schon erreicht sei. Angesichts der hohen Belastungen seien die Vergütungen auch jetzt nicht zu hoch. Eine Senkung der Personalkosten würde aber darauf hinauslaufen, dass Dienstverhältnisse geführt werden müssen, die für den Träger günstiger sind. Ferner treffe die Unterstellung von Frau Scharrenbach nicht zu, dass sich der Träger keine Gedanken mache. Im Gegensatz zur CDU-Fraktion trete der Träger damit aber nicht an die Öffentlichkeit.
Herr Ebbinghaus bat darum, im Umgang miteinander das gemeinsame Ziel, Erhalt des Krankenhauses am Standort Kamen, in den Vordergrund zu stellen und Überlegungen seiner Fraktion nicht negativ zu interpretieren.
Die CDU-Fraktion habe bereits vor 2 Jahren in der Öffentlichkeit deutlich gemacht, sagte Herr Kissing, dass Maxime ihres Handelns der Erhalt des Krankenhauses sei. Dabei wollte seine Fraktion für verschiedene Lösungen offen sein. Obwohl das vorliegende Gutachten entscheidende Hinweise beinhalte, habe sich seitens des Trägers noch nicht viel bewegt. Herr Kissing wies den Vorwurf zurück, dass seitens seiner Fraktion eine Absprache nicht eingehalten worden sei. Die CDU-Fraktion habe einen präzisen Antrag mit einer Situationsbeschreibung des Krankenhauses vorgelegt.
Herr Kissing bewertete die Anträge der CDU- und der SPD-Fraktion im Kern als nicht weit auseinander liegend und schlug in Kombination aus beiden Anträgen folgende Beschlussformulierung vor:
“Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der
Krankenhausleitung
und Mitarbeitern des Krankenhauses zu
prüfen, wie ein zukunftssichern-
des Unternehmenskonzept des
Krankenhauses angesichts der veränder-
ten bzw. der sich in Veränderung
begriffenen Rahmenbedingungen er-
stellt werden kann. Hierbei ist auch
eine gesellschaftsrechtliche Neuord-
nung in Betracht zu ziehen. Insbesondere
bedarf dies einer Abklärung
von Vor- und Nachteilen einzelner
Rechtsformen mit Blick auf Inhalt,
Organisation, Finanzen, Steuern und Personal.“
Herr Behrens betonte, dass aus der Fürsorgepflicht für das Städt. Hellmig-Krankenhaus die Notwendigkeit erwachse, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Einrichtung wie vorhanden zu erhalten. Dieser Weg dürfe nur verlassen werden, wenn nachgewiesen sei, dass die Probleme des Krankenhauses in dieser Form nicht zu lösen seien. Zunächst seien die Probleme zu analysieren und Lösungswege zu erarbeiten. Erst wenn die Problemlösung in der derzeitigen Rechtsform nicht möglich sei, sollten Alternativen in Betracht gezogen werden. Ein grundsätzliches Problem schafften auch die sich ständig verändernden Rechtsgrundlagen. Herr Behrens stimmte mit Herrn Kissing darin überein, dass die Vorstellungen der Fraktionen nicht weit auseinander lägen. Die Schritte müssten jedoch nacheinander erfolgen.
Die Vorstellungen von Herrn Behrens bezeichnete Herr Kaminski
als den politisch richtigen Weg. Mit der Beauftragung des Gutachtens sei
bereits der richtige Weg eingeschlagen worden. Zunächst müsse der Verwaltungsleitung
des Krankenhauses die Möglichkeit gegeben werden, eingeleitete Maßnahmen auch
umzusetzen. Bevor nicht der Bericht der Geschäftsführung politisch diskutiert
sei, sei der Antrag der CDU-Fraktion wenig hilfreich.
Frau Dyduch unterstrich, dass es in der Verantwortung des Rates liege,
wie in der Öffentlichkeit über das Krankenhaus diskutiert werde. Es sollte ein
vorsichtiger Weg beschritten werden. Den Antrag der FDP-Fraktion lehne ihre
Fraktion ab. Der Vorschlag von Herrn Kissing verbinde die Überlegungen der SPD-
und der CDU-Fraktion, so dass ihre Fraktion diesen Beschlussvorschlag mittragen
könne.
Die Anträge der großen Fraktionen verfolgten die gleiche Intention, sagte Herr Hasler. Da es um ein sehr wichtiges Thema gehe, sei die CDU-Fraktion auch für eine Modifizierung ihres Antrages offen. Seitens der CDU-Fraktion bestehe auch dahingehend Übereinstimmung, dass der Antrag der FDP-Fraktion abgelehnt und auch nicht in die Beschlussformulierung eingearbeitet werden sollte. Im Interesse aller Beteiligten sollte das klare Signal gegeben werden, dass der Rat das Krankenhaus für die Bürgerinnen und Bürger erhalten wolle.
Herr Ebbinghaus verließ um 18.20 Uhr den Sitzungssaal und nahm an der weiteren Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Herr Kloß erinnerte daran, dass sich die BG-Fraktion bereits vor einem Jahr mit teilweise gleichen Argumenten deutlich zum Krankenhaus geäußert habe und hierfür kritisiert worden sei. Es sei viel Zeit verschenkt worden. Bevor die Fraktionen weiter diskutierten, beantrage seine Fraktion, die Situation zunächst aus Sicht der Verwaltung darzustellen.
Frau Schneider zeigte sich erfreut über den Lösungsansatz, den auch ihre Fraktion mittragen könne. Es gehe um den Erhalt des Krankenhauses und nicht um Urheberrechte.
Die Stellungnahme der Verwaltung sei ohnehin angekündigt gewesen, legte Herr Hupe dar. Den Vorwurf der Untätigkeit weise er entschieden zurück. Seitens der Verwaltung und der Betriebsleitung des Krankenhauses sei intensiv an der Gesamtproblematik gearbeitet worden.
Herr Baudrexl führte aus, dass die Aussagen im Gutachten und die folgenden erstmaligen negativen Jahresabschlüsse mit Erschrecken aufgenommen worden seien. Unterschwellig seien Vermutungen über die Wirtschaftlichkeit und einen möglichen Verkauf des Krankenhauses zu hören gewesen. Mittlerweile sei man einen großen Schritt weitergekommen, wie durch Ausschusssitzungen, Jahresabschlussbesprechungen und Unterlagen der Wirtschaftsprüfer belegt sei. Unter kompetenter neuer Leitung könne das Krankenhaus selbstbewusst sagen, dass es trotz roter Zahlen und des Druckes gelungen sei, Wirtschaftlichkeitspotentiale auszuschöpfen. Belegt sei auch, dass das Städt. Hellmig-Krankenhaus im Vergleich zu anderen Krankenhäusern sowohl im Sach- als auch im Personalkostenbereich sehr wirtschaftlich arbeitet. In der heutigen Ratssitzung sei deutlich geworden, dass sich der Rat in großer Mehrheit für den Erhalt des Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft bekenne. Derzeit präferiere niemand – mit Ausnahme des FDP-Antrages - einen Verkauf oder eine Privatisierung des Krankenhauses. Dies sei für alle Beteiligten und insbesondere für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhauses eine wichtige Feststellung.
Es sei bekannt, so Herr Baudrexl weiter, dass es trotz Ausschöpfung weiterer Wirtschaftlichkeitspotentiale voraussichtlich nicht gelingen werde, zeitnah eine positive Bilanz zu erreichen. Das Problem liege auf Ebene der Schere zwischen den Personalkosten und der Budgetierung. Am Beispiel Lünen werde deutlich, dass es sich nicht nur um eine BAT-Schere handele. Durch die Einführung des DRG-Systems gebe es aber eine Perspektive zur Veränderung der Einnahmesituation. Auf Basis des vorhandenen Datenmaterials könne heute bereits ermittelt werden, dass sich durch den Systemwechsel die Einnahmesituation nachhaltig verändern wird. Ungewissheit bestehe allerdings darüber, inwieweit die Fallpauschalen tatsächlich realisiert und die Fallzahlen gehalten werden können. Die Verwaltung und die Krankenhausleitung sähen daher neben den ohnehin selbstverständlichen Themen, z.B. Ärztehaus, Energiekosteneinsparungen weiteren Handlungsbedarf darin, gemeinsam mit der Mitarbeiterschaft noch vorhandene Wettbewerbsnachteile abzubauen. Aus gemeinsamer Sichtweise stehe am Ende vielleicht auch die Frage, ob eine andere Rechtsform die günstigere sein könne. Insofern werde auch der Aspekt einer Miteinbeziehung der Prüfung von Rechtsformen nicht außer acht gelassen. Aber auch in der bisherigen Rechtsform würden Möglichkeiten gesehen, die Bilanzen positiv verändern zu können.
Herr Hupe ergänzte, dass seitens der Verwaltungsleitung die besondere Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Personalrates vorgesehen sei.
Die FDP-Fraktion sehe ihren Antrag als Erweiterung an, erläuterte Herr Bremmer. Die Verwaltung solle beauftragt werden, die Chancen und Risiken einer Privatisierung des Städt. Hellmig-Krankenhauses zu prüfen und den Rat über das Ergebnis der Prüfung zu informieren. Es gehe nicht um eine Entscheidung zur Privatisierung. Seine Fraktion könne aber auch dem weniger weitgehenden gemeinsamen Beschlussvorschlag der SPD- und CDU-Fraktion zustimmen.
Herr Hupe ließ sodann über die Anträge abstimmen.
Abstimmung über den Antrag der FDP-Fraktion:
“Die Verwaltung wird beauftragt, die Chancen und Risiken einer
Privatisierung des Städt.
Hellmig-Krankenhauses zu prüfen. Über das
Ergebnis der Prüfung wird der Rat der
Stadt Kamen informiert“.
Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde bei 2
Ja-Stimmen und 1 Ent-
haltung mit Mehrheit abgelehnt.
Abstimmung über den gemeinsamen Antrag der SPD- und der
CDU-Fraktion:
“Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der
Krankenhausleitung
und Mitarbeitern des Krankenhauses zu
prüfen, wie ein zukunftssichern-
des Unternehmenskonzept des
Krankenhauses angesichts der verän-
derten bzw. der sich in Veränderung
begriffenen Rahmenbedingungen
erstellt werden kann. Hierbei ist auch
eine gesellschaftsrechtliche Neu-
ordnung in Betracht zu ziehen. Insbesondere
bedarf dies einer Abklärung
von Vor- und Nachteilen einzelner
Rechtsformen mit Blick auf Inhalt,
Organisation, Finanzen, Steuern und
Personal.“
Abstimmungsergebnis: Der gemeinsame Antrag wurde
einstimmig
angenommen.