Beschluss:

 

Gem. § 46 b Kommunalwahlgesetz i.V. mit § 40 Abs. 1 Kommunalwahl­gesetz bzw. mit § 66 Kommunalwahlordnung wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 a – c Kommunal­wahlgesetz genannten Fälle vorliegt. Die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Kamen vom 13.07.2003 wird für gültig erklärt.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen