Sitzung: 30.09.2003 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 160/2003
Beschluss:
Gem. § 46 b Kommunalwahlgesetz i.V. mit § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz bzw. mit § 66 Kommunalwahlordnung wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 a – c Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt. Die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Kamen vom 13.07.2003 wird für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen