Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NRW (i.d.F.d.B. vom 30.04.2002)

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 6 Ka „Zollpost“ wird für den in dem beige­fügten Plan dargestellten Teilbereich gem. § 2 (4) BauGB geändert.

 

2.      Im Sinne einer Direktverlagerung des IKEA-Einrichtungshauses in das „Kamen Karree“ soll für den Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 Ka „Zollpost“ das festgesetzte Sondergebiet „B“ mit der Zweck­bestimmung „Einzelhandel“ umgewandelt werden in „Gewerbegebiet“ und „Sondergebiet Baumarkt/Baustoffhandel/Gartencenter“.

 

3.      Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen