Sitzung: 30.09.2003 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 170/2003
Ergebnis des Mitwirkungsgebotes gem. § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.
Beschluss:
1. Der
Haupt- und Finanzausschuss folgt nach Prüfung der anliegenden Anregungen und
Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB vom
10.06.2003 bis zum 14.07.2003 abgegeben wurden, den beigefügten Abwägungsvorschlägen
bzw. Beschlussempfehlungen.
2. Der
Flächennutzungsplanentwurf vom 17.09.2003 wird zusammen mit dem Erläuterungsbericht
und den ergänzten bzw. geänderten Teilen gebilligt und ist gem. § 3 (3)
BauGB erneut auszulegen.
3. Es wird bestimmt, dass Anregungen im Rahmen der erneuten Auslegung nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des Flächennutzungsplanentwurfes und des dazu gehörigen Erläuterungsberichtes vorgebracht werden können (§ 3 (3) Satz 1 BauGB). Damit ist der Flächennutzungsplanentwurf nicht mehr insgesamt für Anregungen zugänglich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen