Ergebnis des Mitwirkungsgebotes gem. § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

1.      Der Haupt- und Finanzausschuss folgt nach Prüfung der anliegenden Anregungen und Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB vom 10.06.2003 bis zum 14.07.2003 abgegeben wurden, den beigefügten Abwägungs­vor­schlägen bzw. Beschlussempfehlungen.

2.      Der Flächennutzungsplanentwurf vom 17.09.2003 wird zusammen mit dem Erläuterungsbe­richt und den ergänzten bzw. geänderten Teilen gebilligt und ist gem. § 3 (3) BauGB erneut auszulegen.

3.      Es wird bestimmt, dass Anregungen im Rahmen der erneuten Aus­legung nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des Flächennut­zungsplanentwurfes und des dazu ge­hörigen Erläuterungsberichtes vorgebracht werden können (§ 3 (3) Satz 1 BauGB). Damit ist der Flächennutzungsplanentwurf nicht mehr insgesamt für Anregungen zugänglich.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen