Urteil des Europäischen Gerichtshofes

 

Herr Vongehr ging auf das EuGH-Urteil vom 09.09.2003 ein. Obwohl er keine detaillierten Kenntnisse des Urteils hatte, haben seine gegenüber der Presse getroffenen Aussagen sich nahezu 100 % bestätigt.

 

Bereitschaftsdienst, der an einem vom Arbeitgeber zu bestimmendem Ort geleistet wird, ist nach diesem Urteil in vollem Umfange als Arbeitszeit zu werten. Nach der gesetzlichen Regelung darf ein Mitarbeiter allerdings nicht mehr als 10 Stunden ununterbrochen tätig sein und wöchentlich nicht als 48 Stunden Arbeitszeit leisten. Aufgrund des Urteils müssen natürlich Änderungen vorgenommen werden, die dann auch andere Berufsgruppen mit einbezieht. Die Umsetzung kann nicht kostenneutral durchgeführt werden. Der Gesetzgeber ist gefordert zu regeln, wie dieses Urteil umzusetzen ist. Ein jetzt schon zu erkennendes Problem wird der fehlende ärztliche Nachwuchs sein. Schon jetzt – so der Marburger Bund – gebe es ein Defizit von 15.000 fehlenden Arztstellen.

 

Herr Ebbinghaus fragte, wie das Urteil von Seiten der Ärzte im Hellmig-Krankenhaus gesehen werde und wie viel Ärzte daraus resultierend eingestellt werden müssten.

 

Herr Dr. Hartleb erklärte, dass das Urteil ärztlicherseits mit gemischten Gefühlen gewertet werde. Die Frage stelle sich, wie dieses Urteil umgesetzt werden könne. Man wird wohl gezwungen sein, einen Schichtdienst zu leisten. Innerhalb eines Schichtdienstes würde dann der Patient durch drei verschiedene Ärzte betreut. Ob hierdurch eine Qualitätsverbesserung eintrete, sei fraglich.

 

Herr Vongehr stellte fest, dass für das Städt. Hellmig-Krankenhaus sechs Arztstellen geschaffen werden müssten.

 

Vorfälle in der Ambulanz

 

Die Vorfälle, so Herr Vongehr, sind von Träger- und Leitungsseite aufgenommen und aufgearbeitet worden. Das Städt. Hellmig-Krankenhaus ist an die Aufsichtsbehörde des Krankenhauses herangetreten, um die allge­meine Organisation im Hause prüfen zu lassen. Die Krankenhausaufsicht/ Rechtsaufsicht ist nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass eine mangelhafte Organisation des Ambulanzbetriebes nicht festzustellen ist, sondern alle relevanten Bereiche, die zu einem ordnungsgemäßen Betreiben erforderlich sind, mittels Dienstanweisungen und Dienstplänen sowohl für den ärztlichen als auch pflegerischen Sektor hinreichend und nachvollziehbar organisiert sind. Zu den einzelnen Vorwürfen, teilte Herr Vongehr mit, kann keine Stellung bezogen werden, da die Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen seien. Dieses Problem sei aber nicht speziell ein Problem des Hellmig-Krankenhauses. In einem im Krankenhaus stattgefundenen Pressegespräch wurde der Bericht der Krankenhausaufsicht erläutert und Maßnahmen, die ergriffen wurden, um den Ablauf zu verbessern, vorgestellt.