Herr Steffen erläuterte einige Punkte der Auswertung der Zielvereinbarung 2002. Insbe­sondere ging er auf die lfd. Nr. 4, 7, 9, 12, 19, 20, 21 und 22 ein.

Hinsichtlich der Nr. 4 führte er aus, dass die Umsetzung des Fallmanagements in Kamen zurückgestellt wurde, bis die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe bekannt seien.

 

Herr Eisenhardt übergab einen Auszug aus einer Sitzung des Kreissozialausschusses. Danach wurden bei lfd. Nr. 6 einige Korrekturen vorgenommen. Der Auszug ist beigefügt. Zu dem Punkt 4 vertrat er die Auffassung, dass es seiner Meinung nach nicht sinnvoll sei, auf den Bundesgesetzgeber zu warten.

 

Herr Steffen teilte mit, dass er grundsätzlich diese Auffassung teilt, vorliegend aber aus sachlichen Erwägungen eine andere Entscheidung getroffen wurde, weil sich die Ausbildung zum Fallmanager über 15 Monate erstreckt  und diese Ausbildung für einen Mitarbeiter der Stadt nicht sinnvoll sei, wenn es letztlich Aufgabe der Arbeitsverwaltung sei, das Fallmana­gement durchzuführen. Hinzu kommt, dass mit dieser Ausbildung relativ hohe Kosten ver­bunden seien.

Herr Steffen teilte zu lfd. Nr. 12 mit, dass mit 106,25 Fälle je Sachbearbeiter/in eine relativ gute Durchschnittszahl im Vergleich zu den anderen Städten erreicht werde.

 

Herr Eisenhardt erinnerte daran, dass nach der Zielvereinbarung eine Fallzahl von 100 Fällen je Sachbearbeiter/in angestrebt sei. Insofern sollte ggf. überlegt werden, ob hier nicht eine weitere Stelle eingerichtet werden muss, weil sich durch den Einsatz von Personal tatsächlich Kosten vermindern lassen.

 

Herr Brüggemann teilte mit, dass es mit Blick auf die beabsichtigten starken Umwälzungen im Sozialhilfebereich gegenwärtig nicht sinnvoll sei, über eine Ausweitung der Planstellen zu reden. Hier muss man die Entwicklungen abwarten.