Frau Scheibe berichtete, dass die Einrichtung der FrauenRäume als Ergebnis der lang­jährigen Erfahrung aus der Arbeit im Frauenhaus und in der Frauenpension zu sehen sei. Während dort die Bewohnerinnen von Gewalt bedroht seien, einen eher kürzeren Aufenthalt haben und anonym wohnen, leben in den FrauenRäumen Frauen, die aufgrund ihrer beson­deren sozialen Schwierigkeiten eine längerfristige Betreuung benötigen. Ziel sei es, durch tagesstrukturierende Angebote wieder eine eigen­ständige Lebensführung zu ermöglichen. Zurzeit seien von den neun zur Verfügung stehenden Plätzen fünf belegt. Diese fünf Frauen leben in der Einrichtung nicht anonym und sind nicht von Gewalt bedroht. Während drei Frauen in einem möblierten Zimmer in der Einrichtung leben, werden zwei Frauen von den Mitarbeiterinnen in deren eigenen Wohnung betreut. Wichtig bei den Frauen sei der feste Wille, ihre jetzige Lebenssituation verändern zu wollen.

 

Frau Gerdes erkundigte sich, wie die Frauen an der Finanzierung beteiligt seien.

 

Frau Scheibe erklärte, dass es sich bei den FrauenRäumen um eine kleinteilige Einrichtung mit neun Plätzen handelt, wobei die Betreuungskosten vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe finanziert werden. Die Kosten zum Lebensunterhalt müssen von den Frauen selbst getragen werden.

 

Frau Bollmann fragte nach, wie lange Frauen im Durchschnitt in der Einrichtung verbleiben.

 

Frau Scheibe gab hierzu an, dass der Landschaftsverband den Aufenthalt erst einmal für ein Jahr bewillige, die Höchstdauer betrage zwei Jahre. Manchmal bleiben die Frauen nur zwei bis drei Monate, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt.

 

Auf die Frage von Frau Blecher antwortete Frau Scheibe, dass die Bewohnerinnen in der Regel um die 40 Jahre alt seien. Obwohl es nach oben keine Altersbegrenzung gebe, müsse im Einzelfall genau geprüft werden, ob für Ältere die Frauenräume die richtige Einrichtung sei. Die Frauen wenden sich an die Frauenräume, weil sie ihr Leben ändern wollen und Unterstützung in ihrem Alltag brauchen. Viele seien nicht in der Lage Briefe, Mahnungen etc. zu öffnen oder regelmäßige Mahlzeiten für ihre Kinder zu bereiten.

 

Frau Bartosch erkundigte sich, wer den Aufenthalt in der Einrichtung bewilligt bekomme.

 

Frau Scheibe gab an, dass die Frauenräume sowohl durch Öffentlichkeitsarbeit, z.B. durch Flyer, als auch durch persönliche Vorstellung, z.B. bei der Bewährungshilfe, den Sozial­diensten der Krankenhäuser, Betreuungsvereine etc. bekannt gemacht werden. Dadurch nehmen diese Institutionen Kontakt auf oder die Frauen melden sich selber.

 

Nach einem ersten Beratungsgespräch werde ein Sozialbericht und dann ein Hilfeplan erstellt, dem der Landschaftsverband zustimmen müsse. Dabei gehe es in erster Linie um die Klärung in den Bereichen

 

·         Arbeit

·         Wohnung

·         Gesundheit

 

Auf die Frage von Frau Jacobsmeier nach der Größe der Einrichtung antwortete Frau Scheibe, dass das Frauenforum erst einmal eine kleinteilige Einrichtung für neun Frauen beantragt habe. Einen Anspruch auf diese Plätze haben nach § 72 BSHG ausschließlich deutsche Frauen. Frau Scheibe gab weiter an, dass sich oftmals auch schwangere Frauen melden oder auch gemeinsam mit einem Jugendamt, um zu verhindern, dass Kinder aus der Familie herausgenommen werden.

 

Frau Lungenhausen wollte wissen, ob eine Zusammenarbeit mit der Frauenpension oder mit dem Frauenhaus erfolge, auch um den Aufenthalt der Frauen in diesen Einrichtungen zu verkürzen.

 

Frau Scheibe erklärte hierzu, dass es eine intensive Zusammenarbeit gebe, schon allein dadurch, dass das Frauenforum im Kreis Unna e.V. Träger aller Einrichtungen ist und es eine gemeinsame Geschäftsführung gebe und u.a. auch gemeinsame Dienstbesprechungen stattfinden.

 

Frau Jacobsmeier dankte Frau Scheibe für ihren Bericht und wünschte ihrer Arbeit und der Einrichtung für die Zukunft viel Erfolg.