Beschlussempfehlung:

 

Für die Einführung des Schülertickets zum 01.02.2004 werden zur Finan­zierung folgende Eigenanteile für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler festgesetzt, die von den Verkehrsunternehmen als Fahrgeld ein­gezogen werden:

 

·            7,70 € pro Monat für das 1. Kind bzw. für Kinder ab 18 Jahren

·            5,10 € pro Monat für das 2. Kind

·            0,00 € pro Monat ab dem 3. Kind und für Sozialhilfeempfänger

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den in der Anlage beigefügten Vertrag mit den Verkehrs­unternehmen abzuschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei einer Gegenstimme angenommen

 


Herr Flaskamp erläuterte kurz die Beschlussvorlage und wies darauf hin, dass in allen Städten und Gemeinden im Kreisgebiet die vom Kreis Unna vorbereitete Vorlage gleichlau­tend zur Beratung und Beschlussfassung vorliege.

 

Frau Dyduch zeigte sich erfreut, dass nach langer Vorbereitung ein Angebot für die Nutzung des ÖPNVs durch die Schülerinnen und Schüler vorgelegt werde. Die vorgesehenen Rege­lungen seien im Übrigen sozial ausgewogen und es werde ein Ausgleich zwischen an­spruchsberech­tigten und nicht anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern erzielt.

 

Das weitere Verfahren, so Herr Flaskamp, sehe vor, dass nach der Be­schlussfassung im Schul- und Sportausschuss eine Information an die Schulleitungen gehen würde, um mögli­che Bedenken einbeziehen zu können.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hasler teilte Herr Flaskamp mit, dass das Ausscheiden einer Kommune aus dem Angebot die Einstellung des gesamten Konzeptes zur Folge habe.

 

Man habe sich bereits in der Vergangenheit, so Herr Kissing, für eine einheitliche Tarif­struktur ausgesprochen. Er sei daher froh, dass nunmehr ein Weg für eine gleichmäßige Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am ÖPNV gefunden wurde. Das Schülerticket stelle eine erhebliche Ver­besserung gegenüber dem bisherigen, nicht plausiblen Tarifsystem mit dem „Funticket“ dar und sei außerdem ein Schritt zur Prävention gegen das Schwarzfah­ren.

 

Herr Bremmer ging kritisch auf einzelne Regelungen des Vertrages zwischen Schulträger und Verkehrsunternehmen, insbesondere die Regelung der Tarifstruktur ohne Berücksichti­gung von Kindern über 18 Jahre, den Datenschutz und die Abbuchungsberechtigung, ein. Das Schülerticket stelle nach seiner Auffassung eine nicht gerechtfertigte Zwangsabgabe dar, die hohe Zusatzkosten für die Eltern verursachen würde.

 

Herr Flaskamp entgegnete, dass es nicht einzusehen sei, dass durch die Allgemeinheit die Kosten für über 18-Jährige getragen werden. Das Schülerticket stelle auch keine Zwangsab­gabe dar, da das bisher ange­botene „Funticket“ wesentlich teurer sei. Im Übrigen werde die Möglichkeit einer Nutzung des ÖPNVs durch alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler rund um die Uhr geschaffen. Der Beitrag von 7,70 € im Monat sei hierfür nicht zu hoch.