Herr Dunker wies darauf hin, dass sich im Jugendschutzgesetz zwei wesentliche Verände­rungen ergeben hätten. Zum einem sei der Unterschied zwischen Telemedien und Träger­medien herausgestellt worden und zum anderen soll es demnächst einen erschwerten Zugang für Jugendlichen zu Zigarettenautomaten geben.

 

Die Mitteilungsvorlage wurde zur Kenntnis genommen.