Beschlussempfehlung:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kooperation mit der Ev. Kirchengemeinde zu Heeren-Werve über ein gemeinsames Angebot der offenen Jugendarbeit zu treffen.

 

2.    Der Kooperationsvereinbarung (Anlage) wird zugestimmt.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, eine pädagogische Fachkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 26 Stunden zuzuweisen.

 

4.    Die Stadt Kamen beteiligt sich für das gemeinsame Angebot mit einem Betrag in Höhe von 4.000,-- Euro/jährlich.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Brüggemann verteilte zunächst die Änderungen zu der Beschlussvorlage 101/2003 (siehe auch Anlage zur Niederschrift).

Anschließend erläuterte er, dass im Nachgang der schulpolitischen Entscheidung bezüglich der Nutzung der Räume des Jugendzentrums durch die Käthe-Kollwitz-Schule nun auch ein Beschluss über die Weiterführung der offenen Jugendarbeit in Heeren gefasst werden müsse. Aus diesem Grund sei dem Jugendhilfeausschuss eine Beschlussvorlage zur Kooperation der Stadt Kamen und der Evangelischen Kirchengemeinde zu Heeren-Werve zum Angebot der Offenen Jugendarbeit vorgelegt worden. Die Kooperationsvereinbarung würde befristet bis 2006 geschlossen werden, da von einer temporären Nutzung der Räume des Jugendzentrums durch die Käthe-Kollwitz-Schule auszugehen sei.

 

Frau Scharrenbach erklärte, dass der Vorlage von Seiten der CDU-Fraktion zugestimmt werde. Aufgrund der Besucherzahlen des Jugendzentrums sei eine Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirchengemeinde sinnvoll. Des Weiteren fordere die CDU schon lange, die Zusammenarbeit mit den freien Trägern zu intensivieren.

 

Herr Brüggemann ergänzte, dass der Personalrat zu beiden Beschlussvorlagen unter TOP 1 und 2 seine Zustimmung gegeben hätte.

 

Frau Bucek sagte, dass auch von Seiten der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN der Beschlussvorschlag begrüßt werde.

 

Herr Brüggemann wies darauf hin, dass sich die 15 Personen, die durchschnittlich das Jugendzentrum besuchen, nur auf Regeltermine beziehen. Bei Veranstaltungen würden weitaus mehr Jugendliche das Jugendzentrum besuchen.

 

Frau Lungenhausen begrüßte die Kooperationsvereinbarung, denn die offene Jugendarbeit soll schließlich nicht durch die Fremdnutzung der Räume des Jugendzentrums verloren gehen.

 

Herr Büchel erkundigte sich, in welchem Alter sich die Jugendlichen befänden und wie sie zu einer Kooperation mit der Ev. Kirchengemeinde stehen würden.

 

Herr Blaschke sagte, dass überwiegend Jugendliche bis 18 Jahre das Jugendzentrum nutzen würden. Bisher sei, in den ersten Gesprächen, die Bereitschaft der Jugendlichen zur Nutzung eines gemeinsamen Angebotes noch nicht ganz so groß.

 

Herr Ritter schilderte, dass sich die Evangelische Kirchengemeinde nicht ganz aus der Verantwortung ziehen wolle. Aus diesem Grund sei die Kooperationsvereinbarung gemein­sam entwickelt worden. Es sei ein überschaubarer Rahmen von 3 Jahren gewählt worden. Die Evangelische Kirchengemeinde habe sich aber einen monatlichen Kündigungsvorbehalt gesichert, falls eine Zusammenarbeit nicht funktionieren würde.

 

Herr Büchel fragte an, ob es möglich wäre, in einer weiteren Sitzung des Jugendhilfeaus­schusses einen Bericht über die Zusammenarbeit der Evangelischen Kirchengemeinde und der Stadt Kamen zu geben.

 

Herr Brüggemann wies darauf hin, dass der Jugendhilfeausschuss über die Entwicklung der Zusammenarbeit auf dem Laufenden gehalten werde.