Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nord­rhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.04.2002):

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen nimmt die vor­gelegte Entwurfsfas­sung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des weiteren Verfah­rens.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Liedtke verdeutlichte, dass die vorgesehene Gestaltungssatzung für den Bereich Gar­tenstadt Seseke-Aue die städtebauliche Intention und Qualität in diesem Bereich sichern soll. Er stellte den Vorentwurf der Satzung vor. Der Inhalt des Vorentwurfs wurde mit der Investo­rengemein­schaft abgestimmt. Darüber hinaus soll am 01.07.2003 eine Bürgerbeteili­gung in dieser Sache stattfinden.

 

Herr Kühnapfel wies auf die bestehende Problematik mit den vor­handenen Müllhäusern hin und regte darüber hinaus an, die Pflege des Bachlaufs und der Oberflächenentwässerung mit in die Gestaltungs­satzung aufzunehmen, damit sich hier ein akzeptabler Zustand entwi­ckelt. Dies würde ebenfalls signalisieren, dass die Stadt eine Mitverantwortung trägt.

 

Herr Liedtke sagte zu, dass diese Anregung geprüft werde.

 

Herr Nieme zeigte sich erschrocken über die starre Reglementierung durch die vorgesehene Gestaltungssatzung und bezweifelte die Akzeptanz einer solchen durch die Bürgerinnen und Bürger.

 

Herr Lipinski sprach sich dafür aus, dass zunächst die Reaktionen aus der noch anstehen­den Bürgerbeteiligung abgewartet werden sollen und der Ausschuss anschließend über sich daraus ergebende Anregungen und Bedenken entscheiden könne.

 

Herr Goehrke begrüßte die Gestaltungssatzung und bedauerte, dass diese Möglichkeit nicht auch in anderen Bereichen genutzt worden sei.

 

Herr Kissing teilte die Bedenken von Herrn Nieme bezüglich einer Überregulierung (z.B. Heckenhöhe, Zinkrinnen statt Kupferrinnen,..). Der Entwurf der Gestaltungssatzung solle an bautechnische und baubio­logische Erkenntnisse angepasst werden. Er bat um Überprüfung des Entwurfs. Des Weiteren stellte Herr Kissing den Antrag, den Beschluss­vorschlag wie folgt abzuändern:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen nimmt die vor­gelegte Entwurfsfas­sung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des weiteren Verfah­rens.

 

Der Vorschlag von Herrn Kissing wurde einstimmig angenommen.