Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) BauGB in der derzeit gültigen Fassung:

 

1.      die Aufhebung eines Teils des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinden Methler und Westick gem. § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4 BauGB;

 

2.      über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung geäußerten Anregungen ent­sprechend der beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung;

 

3.      den Bebauungsplan Nr. 23 Ka-Me „Germaniastraße / Jahnstraße“ gem. § 10 BauGB (Bau­gesetzbuch in der Fassung der Bekannt­machung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141) als Satzung.

 

Der Geltungsbereich wird folgendermaßen begrenzt:

      im Norden durch die Südgrenze der Parzelle Nr. 19 der Gemarkung Methler, Flur 9,

      im Osten durch die Westgrenze der Parzelle Nr. 324 der Gemarkung Methler, Flur 9,

      im Süden durch die Jahnstraße und

      im Westen durch die Germaniastraße.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Neuaufstellung sind in dem beiliegen­den Plan ersichtlich.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme mehrheitlich angenommen

 


Herr Kissing verdeutlichte die bereits bekannte Position der CDU-Fraktion in dieser Sache.

 

Herr Kühnapfel zeigte sich irritiert durch die in der Bilanzierung ausgewiesene Biotopbe­wertung des geplanten Kunstrasenplatzes.

 

Herr Rabeneck stimmte dem zu und vermutete eine Lücke in den vorhandenen Bestimmun­gen.

 

Zur Erläuterung entgegnete Herr Liedtke, dass es sich planungsrechtlich um eine Grünflä­che mit Zweckbestimmung „Sportplatz“ handelt und eine entsprechende Bewertung vorge­nommen wurde. Beurteilungsgrundlage ist der Bebauungsplan. Weitere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind nicht zu erwarten.

 

Für die FDP-Fraktion erklärte Herr Nieme, dass das Vorhaben insgesamt als unnötig und kostenintensiv bewertet würde.