Sitzung: 27.05.2003 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 97/2003
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt:
1.
Die
30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen einschl. des Erläuterungsberichtes
(Anlage zur Beschlussvorlage).
Die Flächennutzungsplanänderung hat folgenden Inhalt:
Die Fläche nördlich der Heerener Straße zwischen Heerener Bach und Sportgelände
im Stadtteil Heeren-Werve wird entsprechend dem Planentwurf von „Fläche für die
Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ umgewandelt.
Die genaue Abgrenzung des Änderungsbereiches ist dem beiliegenden Lageplan zu
entnehmen.
2. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Genehmigungsverfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Liedtke legte die Inhalte der vorliegenden Beschlussvorlage dar.
Herr Lipinski bewertete die Beschlussvorlage positiv und wies insbesondere darauf hin, dass großes Interesse an der Ansiedlung und Erschließung des Bereichs bestehe und der Verfahrensfortgang sehr begrüßt würde.
Herr Hellekemper äußerte Bedenken hinsichtlich des Schutzes der historischen Auenlandschaft und der damit evtl. verbundenen Hochwassergefahr.
Herr Liedtke verdeutlichte, dass alle Planungen mit dem Lippeverband und der Bezirksregierung auch bezüglich des Hochwasserschutzes abgestimmt worden seien und sich keine Nutzungskonflikte zwischen Überschwemmungsbreichen und Wohnbebauungsbereichen ergeben würden.
Herr Kissing ergänzte, dass s. E. das Gefälle zur Seseke kein Hochwasser erwarten lasse.
Auf Anfrage von Herrn Kühnapfel bezüglich der Durchlässigkeit der Böden erklärte Herr Liedtke, dass nach dem vorliegenden Bodengutachten die Böden undurchlässig seien und ein hoher Grundwasserspiegel vorläge. Hinweise auf erforderliche Sicherungsmaßnahmen sollen durch den Bebauungsplan gegeben werden. Darüber hinaus sind Entwässerungseinrichtungen wie Trennsystem, Gräben und Regenrückhaltung eingeplant. Planungsdetails werden in der September-Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vorgestellt.
Herr Hellekemper wies auf zwei Naturdenkmäler im Nordwesten des Gebietes hin.
Herr Liedtke entgegnete, dass die Naturdenkmäler nicht gefährdet sind, da sie außerhalb der Baufelder liegen und der Grünstreifen zudem ausreichend dimensioniert ist.