Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt:

 

1.             Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen einschl. des Erläute­rungsberichtes (Anlage zur Beschlussvorlage).

Die Flächennutzungsplanänderung hat folgenden Inhalt:

Die Fläche nördlich der Heerener Straße zwischen Heerener Bach und Sportgelände im Stadtteil Heeren-Werve wird entsprechend dem Planentwurf von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ umgewandelt.

Die genaue Abgrenzung des Änderungsbereiches ist dem bei­liegenden Lageplan zu entnehmen.

2.             Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Genehmigungs­verfahrens beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Liedtke legte die Inhalte der vorliegenden Beschlussvorlage dar.

 

Herr Lipinski bewertete die Beschlussvorlage positiv und wies insbe­sondere darauf hin, dass großes Interesse an der Ansiedlung und Erschließung des Bereichs bestehe und der Verfahrensfortgang sehr begrüßt würde.

 

Herr Hellekemper äußerte Bedenken hinsichtlich des Schutzes der historischen Auenland­schaft und der damit evtl. verbundenen Hoch­wassergefahr.

 

Herr Liedtke verdeutlichte, dass alle Planungen mit dem Lippeverband und der Bezirksregie­rung auch bezüglich des Hochwasserschutzes abgestimmt worden seien und sich keine Nutzungskonflikte zwischen Überschwemmungsbreichen und Wohnbebauungsbereichen ergeben würden.

 

Herr Kissing ergänzte, dass s. E. das Gefälle zur Seseke kein Hoch­wasser erwarten lasse.

 

Auf Anfrage von Herrn Kühnapfel bezüglich der Durchlässigkeit der Böden erklärte Herr Liedtke, dass nach dem vorliegenden Boden­gutachten die Böden undurchlässig seien und ein hoher Grundwasser­spiegel vorläge. Hinweise auf erforderliche Sicherungsmaßnahmen sollen durch den Bebauungsplan gegeben werden. Darüber hinaus sind Ent­wässerungsein­richtungen wie Trennsystem, Gräben und Regenrück­haltung eingeplant. Planungsdetails werden in der September-Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vorgestellt.

 

Herr Hellekemper wies auf zwei Naturdenkmäler im Nordwesten des Gebietes hin.

 

Herr Liedtke entgegnete, dass die Naturdenkmäler nicht gefährdet sind, da sie außerhalb der Baufelder liegen und der Grünstreifen zudem aus­reichend dimensioniert ist.