Beschluss:

 

Die nachfolgende, gem. § 60 Abs. 1 Satz GO NRW getroffene Dringlich­keitsentscheidung wird genehmigt:

 

Für die Haushaltsstelle 110.000.50015 – Kampfmittelbeseitigung - wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 83.500 € zur Verfügung gestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen