Sitzung: 05.06.2003 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 75/2003
Beschluss:
Die nachfolgende, gem. § 60 Abs. 1 Satz GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt:
Für die Haushaltsstelle 110.000.50015 – Kampfmittelbeseitigung - wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 83.500 € zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen