Sitzung: 03.06.2003 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 75/2003
Beschlussempfehlung:
Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt:
Für die Haushaltsstelle 110.000.50015 – Kampfmittelbeseitigung - wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 83.500 € zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen