Frau Splieth und Frau Ernst-Zmiewski erklärten vorab, dass die Hartz-Vorschläge darauf abzielen, die Übergänge von Arbeitslosigkeit in Arbeit zu erleichtern und zwar für alle Arbeitslosen, unabhängig vom Geschlecht. Sie räumten ein, dass Frauen von einigen Regelungen besonders betroffen seien.

Anschließend stellten sie die wesentlichen Module des Gesetzes "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vor:

 

·                Einrichtung von JobCentern

·                Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit

·                Personalservice-Agenturen

·                Ausgabe von Bildungsgutscheinen

·                Familienfreundliche Quick-Vermittlung

·                Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

 

Während der Ausführungen von Frau Splieth und Frau Ernst-Zmiewski erkundigte sich Herr Klein bei den Referentinnen, wann die chancengleichheitspolitischen Aspekte des Hartz-Konzeptes vorgestellt werden, da er als Ratsmitglied über die allgemeinen Grundsätze dieses Konzeptes sehr gut informiert sei.

 

Frau Wennekers-Stute erklärte, dass sich der Gleichstellungsbeirat nicht nur aus Rats­mitgliedern, sondern auch aus Vertreterinnen verschiedener Gruppen zusammensetze, für die die allgemeinen Informationen zum Hartz-Papier erforderlich und aufschlussreich seien.

 

Frau Jacobsmeier und Frau Lungenhausen sowie weitere Ratsmitglieder schlossen sich der Auffassung von Frau Wennekers-Stute an.

 

Herr Klein verließ um 17.30 Uhr die Sitzung.

 

Bezogen auf die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen wies Frau Splieth darauf hin, dass mit den neuen gesetzlichen Regelungen das Anschlussunterhaltsgeld, das vor drei Jahren erst eingeführt wurde, gestrichen werde. Diese Regelung gehe extrem zu Lasten von Frauen.

 

Frau Gerdes erkundigte sich nach den neuen Fristen bei einer Kündigung.

 

Frau Splieth führte hierzu aus, dass mit der Verpflichtung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers, das JobCenter bereits bei Erhalt der Kündigung zu informieren, eine "Job to Job"-Vermittlung erreicht werden soll.

 

Frau Borowiak wollte wissen, wie Beschäftigte diese neuen Bestimmungen erfahren.

 

Frau Splieth antwortete, dass die Bundesregierung gerade zu dem Hartz-Papier eine intensive Öffentlichkeitsarbeit betreibe. Weiterhin seien die Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten hierauf hinzuweisen, insbesondere beim Aussprechen einer Kündigung.

 

Bezogen auf die Ausgabe von Bildungsgutscheinen fragte Frau Hartig nach, woher die Arbeitslosen wissen, wo entsprechende Maßnahmen angeboten werden.

 

Frau Ernst-Zmiewski gab an, dass in den Jobcentern Datenbanken vorhanden seien, aus denen hervorgeht, wo Weiterbildungsangebote stattfinden.

 

Frau Splieth ergänzte, dass aktuell beim Arbeitsamt noch Kenntnisse über Weiterbildungs­träger und deren Angebote vorhanden seien, dies zukünftig aber nicht mehr zu erwarten sei.

 

Da die Diskussion auch die Themen berührte, die den TOP 2 betrafen, vereinbarten die Mitglieder des Gleichstellungsbeirates, den TOP 2 vorzuziehen und die Diskussion nach dem Bericht der KFF gemeinsam fortzusetzen.