Sitzung: 25.03.2003 Straßenverkehrsausschuss
12.1 Mitteilungen der Verwaltung
12.1.1
Herr Grudnio unterrichtete die Mitglieder des
Straßenverkehrsausschusses darüber, dass im Januar 2000 auf Veranlassung der
Verkehrsschau und auf Grund des Beschlusses des Straßenverkehrsausschusses
bzgl. „Reduzierung von Verkehrszeichen“ das Verkehrszeichen "Verbot für
Fahrzeuge über 7,5 t tatsächliches Gewicht" an den Einmündungsbereichen
der Südkamener Straße/Dortmunder Allee und Westicker Straße/Südkamener Straße
entfernt worden sei.
Anfang März 2000 wurden in den Hauptverkehrszeiten Verkehrszählungen
vorgenommen.
Als Ergebnis wurde festgestellt, dass in einem Zeitraum von 16 Stunden
lediglich 14 Schwerlastkraftfahrzeuge den Bereich befuhren. Bei diesen
Fahrzeugen handelte es sich um 40 % Anlieferverkehr
(Müllabfuhr/Baustofflieferanten).
Da erneut Hinweise über Zunahme des Schwerlastverkehrs Ende des Jahres 2002
aufkamen, wurden am 28.01.2003 erneut Zählungen des Schwerlastverkehrs
vorgenommen.
Es wurde festgestellt, dass in einem Zeitraum von 6 Stunden lediglich 18 Lkw
über 7,5 t tatsächlichen Gewichts den Bereich befuhren.
Es wurde festgestellt, dass nicht ein Sattelkipper - beispielsweise von Firmen
aus dem Bereich Hemsack - den Bereich befuhr, sondern dass es sich bei den
gezählten Lkw lediglich um Lkw bis 10 t tatsächlichen Gewichts handelte.
12.1.2
Frau Bublitz teilte zum Antrag der SPD-Fraktion auf
Errichtung einer Querungshilfe auf der Heerener Straße mit, dass die Verwaltung
den Landesbetrieb Straßenbau NRW gebeten habe, die Fußgängerschutzinsel zu
erstellen. Dem Antrag sei ein Plan, aus dem die Lage der beantragten
Fußgängerschutzinsel ersichtlich sei, beigefügt worden.
Während eines Ortstermines Anfang März 2003 hätten die Vertreter des
Landesbetriebes um Vorlage von Zählungsergebnissen hinsichtlich des querenden
Fußgängerverkehrs gebeten.
Die geforderten Zählungen würden in Kürze von der Verwaltung vorgenommen und die
Ergebnisse dem Landesbetrieb mitgeteilt.
12.1.3
Weiterhin teilte Frau Bublitz bezüglich Errichtung
einer Fußgängerschutzinsel an der Dortmunder Allee (L 663) in Höhe der
Bückeburger Straße/Siegeroth mit, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW für diesen
Kreuzungsbereich die Errichtung einer Fußgängerschutzinsel mittrage, worüber
die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses in der Sitzung am 14.03.2002
unterrichtet worden seien.
Dem Landesbetrieb wurde zwischenzeitlich ein entsprechender Antrag unter
Beifügung einer Planskizze zugesandt.
Der Landesbetrieb würde die Fußgängerschutzinsel noch in diesem Jahr anlegen,
mache dieses aber davon abhängig, dass vorher seitens der Stadt Kamen die
Bushaltestelle auf der westlichen Fahrbahnseite in Richtung Kamen-Zentrum
verlegt werde.
Haushaltsmittel für diese Maßnahme seien bei der Stadt vorhanden.
12.1.4
Ferner unterrichtete Frau Bublitz die Mitglieder des
Straßenverkehrsausschusses über die Ergebnisse der am 10.03.2003
stattgefundenen Sitzung der Unfallkommission.
Im Jahre 2002 hatte sich im Stadtgebiet Kamen der Einmündungsbereich
Westfälische Straße/Werver Mark (L 665) zu einem Unfallschwerpunkt entwickelt.
Insgesamt hätten sich hier 7 Unfälle mit 2 Schwer- und 4 Leichtverletzten
ereignet. Bei allen Unfällen habe es sich um Konflikte zwischen Radfahrern und
Kraftfahrzeugen gehandelt.
Von der Unfallkommission sei folgendes festgehalten worden:
Vor ca. 2 ½ Jahren wurde auf der westlichen Fahrbahnseite der Straße
"Werver Mark" (L 663) ein kombinierter Rad-/Gehweg für beide
Fahrtrichtungen vom Landesbetrieb Straßenbau NRW angelegt.
Im Jahre 2002 wurde von Kraftfahrzeugen, die aus der Westfälischen Straße auf
die Straße "Werver Mark" abbiegen wollten, nicht die Vorfahrt
derjenigen Radfahrer beachtet, die aus der südlichen Richtung – also
entgegengesetzt zur Fahrtrichtung der Kraftfahrzeuge - gefahren kamen.
Zur Verbesserung der Verkehrssituation sei von der Unfallkommission folgender
Beschluss gefasst worden:
Auf der an der Westfälischen Straße vorhandenen Mittelinsel ist ein zweites
Verkehrszeichen 206 (Stop) nebst oberhalb montiertem Zusatzzeichen
"Radfahrer in beide Fahrtrichtungen" (große Ausfertigung)
auszuschildern. Ferner ist der Haltebalken zu erneuern.
Weiterhin sind auf dem Radweg 2 Piktogramme "Radfahrer" (große
Ausfertigung) mit Rand- und Richtungspfeilen zu markieren.
12.1.5
Herr Koßmann teilte mit, dass seitens der
Landesregierung NRW wohl noch in diesem Jahr eine einheitliche Ausschilderung
derjenigen Radwege in Kamen vorgenommen werde, die in dem Radverkehrsnetz des
Landes enthalten sind.
Der Straßenverkehrsausschuss der Stadt Kamen sei hierüber in der Sitzung am
06.11.2002 im Rahmen des Berichtes zur Situation des Radverkehrs informiert
worden.
12.1.6
Weiterhin ging Herr Koßmann auf eine Anfrage in der
Sitzung des Straßenverkehrsausschusses vom 30.09.2002 ein, mit der Frau
Scharrenbach um Aufmarkierung von Piktogrammen "30" in der
Südkamener Straße gebeten hatte.
Die gewünschten Aufmarkierungen seien angeordnet worden und würden aller Wahrscheinlichkeit
nach bis Sommer diesen Jahres vorgenommen.
Aus Sicherheitsgründen sei darüber hinaus angeordnet worden, dass die
Mittelmarkierungen - außer im Einmündungsbereich Lütge Heide - zu demarkieren
seien.
12.1.7
Ferner nahm Herr Koßmann Bezug auf eine Anfrage in
der Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am 30.09.2002. Mit dieser Anfrage
sei um Überprüfung der Schaltung der Lichtzeichenanlage im Kreuzungsbereich
Hochstraße/Lünener Straße/Westring gebeten worden.
Auf Grund dessen seien von der Verwaltung und der zuständigen Firma GVT zwei
Ortstermine durchgeführt worden. Seitens der Firma wurde mitgeteilt, dass
Verbesserungen an der Anlage auf Grund des Alters nicht mehr möglich seien.
Daraufhin sei vereinbart worden, dass die Firma eine neue Software ausarbeite,
die eine andere Verkehrsführung ermögliche.
Die Verwaltung gehe davon aus, dass in nächster Zeit ein entsprechendes Angebot
vorgelegt werde.
12.1.8
Darüber hinaus berichtete Herr Koßmann über eine
Prüfung der Schaltung der Lichtzeichenanlage im Kreuzungsbereich Münster
Straße/Nordring/Ostring/Friedhofstraße.
Herr Klein hätte in der Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am
30.09.2002 um eine entsprechende Überprüfung gebeten.
Der Kreuzungsbereich sei zusammen mit der zuständigen Firma GVT im Rahmen eines
Ortstermines überprüft worden.
Zur Verbesserung der Verkehrssituation wurden von der Firma die bereits
vorhandenen Induktionsschleifen erneuert bzw. aktiviert und die Software
angepasst.
Die Lichtzeichenanlage reagiere nun auf Anforderung. Durch diese Maßnahme seien
der Rechtsabbiegespur in den Nordring - aus Fahrtrichtung Werne kommend -
längere Phasenzeiten zugebilligt worden.
Die Maßnahmen seien Anfang dieses Jahres durchgeführt worden und hätten sich
bewährt.
12.1.9
Herr Brüggemann ging auf die Autobahnbedarfsumleitung
ein, die zum Zwecke der Baumaßnahme auf der A 2 (Einschieben der
Eisenbahnbrücke) am letzten Märzwochenende vorgenommen werde.
Um einen besseren Abfluss der Kraftfahrzeuge im Kreuzungsbereich Heerener
Straße/ Lenningser Straße zu gewährleisten, werde die Phasenschaltung der
Lichtzeichenanlage so geändert, dass den Rechtsabbiegern in die Heerener Straße
- aus Fahrtrichtung Bönen kommend - sowie der Gegenrichtung wesentlich mehr
Zeit zugebilligt werde.
Die Kosten für diese kurzzeitige Änderung würden von der bauausführenden Firma
getragen.
12.2 Anfragen
12.2.1
Herr Klein wies auf das
nächtliche fußgängergefährdende Parkverhalten an Wochenenden in der Innenstadt,
insbesondere in der Nord- und Oststraße sowie der Straße „Am Geist“ hin.
Hinsichtlich der Wittenberger Straße würde der komplette Gehweg zugeparkt, so
dass Fußgänger diesen Bereich nicht mehr passieren könnten; insbesondere seien
Rollstuhlfahrer und Bürger mit Kinderwagen gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen
oder zum gegenüberliegenden Gehweg zu wechseln.
In diesem Zusammenhang fragte Herr Klein an, ob es nicht grundsätzlich
möglich sei, dass auch an Wochenenden und am Abend kontrolliert werde.
Hierzu teilte Herr Brüggemann mit, dass auf Grund von Umstrukturierungen
innerhalb der Verwaltung die Aufgaben des ruhenden Verkehrs nicht mehr vom
Fachbereich 30, sondern vom Fachbereich 10.51 (Stadtkasse, Zentraler
Außendienst) durchgeführt würden.
Die Bitten würden an diesen Fachbereich weitergereicht.
12.2.2
An die Vertreter der Polizei richtete
Herr Klein die Anfrage, ob diejenigen Radfahrer, die in der
Fußgängerzone und in der Bahnunterführung an der Bahnhofstraße/Poststraße nicht
vom Fahrrad abstiegen, verwarnt werden könnten.
Seiner Meinung nach würden solche Verstöße nicht genügend verfolgt, mit der
Folge, dass die Disziplin dieser Verkehrsteilnehmer immer weiter sinke.
Von Herrn Breitbarth wurde eine entsprechende Überprüfung zugesagt.
12.2.3
Weiterhin unterrichtete Herr Klein
die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses darüber, dass an einigen
Autobahnen oftmals touristische Hinweisschilder auf historische Stadtkerne
hinwiesen. Seines Erachtens könne dies auch für Kamen praktiziert werden.
Herr Brüggemann erwiderte hierzu, dass für derlei Ausschilderung das
Autobahnamt zuständig sei.
Die Verwaltung werde sich mit diesem Amt in Verbindung setzen.
12.2.4
Frau Müller fragte an, warum
auf der Heerener Straße, Teilbereich zwischen Ortsausgangsschild und
Einmündung Derner Straße, in Fahrtrichtung Kamen-Mitte die Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 70 km/h vorgezogen worden sei.
Hierauf wurde von Herrn Koßmann mitgeteilt, dass der Landesbetrieb
Straßenbau NRW mit dieser Ausschilderungsmaßnahme darauf reagiert habe, dass
die vorhandene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h, die ca. 80 m vor der
Einmündung der Derner Straße ausgeschildert sei, beim Passieren des
Ortsausgangsschildes in Richtung Kamen-Zentrum von Kraftfahrzeugführern erst
später bemerkt werde.
12.2.5
Frau Scharrenbach fragte an,
wann die Sperrfläche auf dem Seitenstreifen des Ostringes an der
Fußgängerschutzinsel aufgetragen werde.
Herr Koßmann erwiderte, dass eine entsprechende Anordnung an den
zuständigen Fachbereich ergangen und dieser bereits erinnert worden sei.
Es werde davon ausgegangen, dass die Markierung in nächster Zeit bei offenem
Wetter vorgenommen werde.
Herr Gockel verließ um 17.40 Uhr die Sitzung.
12.2.6
Weiterhin wollte Frau Scharrenbach darüber
unterrichtet werden, seit wann der Vorplatz des Rathauses/Stadthalle als
Parkplatz freigegeben sei.
Hierzu wurde von Herrn Brüggemann erwidert, dass vor einiger Zeit von
der kommunalen Betriebsführungsgesellschaft der Parkplatz für eine
Veranstaltung freigegeben worden sei.
Vor kurzem sei eine neue Regelung dahingehend getroffen worden, dass dort nicht
mehr geparkt werden dürfe. Ausnahme sei der Besuch hochrangiger
Persönlichkeiten, die Personenschutz beanspruchen könnten.
12.2.7
Herr Schulze-Braucks wies darauf hin, dass in der
Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am 30.09.2002 mitgeteilt worden sei,
dass die Einbahnstraßenregelung in der Bergkamener Straße, Teilbereich
zwischen Stormstraße und der Straße "Auf dem Spiek", auf Wunsch der
VKU aufgehoben werde.
Er frage an, wann die Maßnahme umgesetzt werde.
Von Herrn Koßmann wurde hierzu ausgeführt, dass die Maßnahme gegenüber
dem Baubetriebshof angeordnet und auch bereits eine Erinnerung ergangen sei.
Es werde davon ausgegangen, dass die Maßnahme in nächster Zeit durchgeführt
werde.
12.2.8
Herr Weigel unterrichtete die Mitglieder des
Straßenverkehrsausschusses darüber, dass in der Schäferstraße durch parkende
Fahrzeuge die Durchfahrt für Lastkraftwagen bzw. auch für die Feuerwehr
manchmal erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht werde.
Herr Brüggemann teilte hierzu mit, dass derlei Beschwerden bereits in
der Vergangenheit öfter nachgegangen worden sei.
Bei den jeweiligen Prüfungen hätten sich keine Unregelmäßigkeiten ergeben.
Die Untersuchungen hätten ferner ergeben, dass Regelungen nur schwer getroffen
werden könnten.
Man könne den Pendlern, die zum Großteil für die Durchfahrtsprobleme mit
verantwortlich seien, nicht sämtlichen Parkraum entziehen. Es werde davon
ausgegangen, dass mit dem Bau der neuen Parkplätze an der Borsigstraße sich das
Problem minimieren werde.
12.2.9
Herr Kaminski forderte die Verwaltung auf, eine
Übersicht zusammenzustellen, aus der zu ersehen sei, welche Geschwindigkeiten
im Bereich von Kindergärten und Schulen gefahren werden dürfen.
Herr Breitbarth führte hierzu aus, dass eine derartige Bitte unsinnig
sei, da im gesamten Stadtgebiet entweder Geschwindigkeitsbeschränkungen
ausgeschildert oder durch das Ortseingangsschild angeordnet werden.
Herr Brüggemann erklärte hierzu, dass ein solcher arbeitsintensiver Auftrag
an die Verwaltung nicht unter dem TOP „Anfragen“ ergehen könne, sondern
schriftlich von der Fraktion beantragt werden müsse.
Die Mitglieder der SPD- und der CDU-Fraktion stimmten diesen Ausführungen zu.
Gleichwohl beharrte Herr Kaminski auf seiner Anfrage und erklärte, dass
den Eltern plausibel gemacht werden müsse, welche Straßen ihre Kinder als
Schulweg nutzen und welche Geschwindigkeiten hier gefahren werden dürfen.
Herr Brüggemann bewertete diese Frage als Polemik und verwies darauf,
dass die Eltern sehr wohl um die aktuellen Verkehrssituationen wüssten. Die
Aussagen des Herrn Kaminski ließen auch die Interpretation zu, die Eltern
würden ihre Verantwortung nicht Ernst nehmen.
Nach mehreren Zwischenrufen und Äußerungen des Herrn Kaminski im Laufe
dieses Tagesordnungspunktes wurde er von Herrn Klein ermahnt; es
erfolgte schließlich wegen des ungebührlichen Verhaltens ein erster Ordnungsruf
durch Herrn Klein.
Ferner wurde Herr Kaminski durch den Vorsitzenden belehrt, dass derartiges
Verhalten zu unterbleiben hätte.
12.2.10
Herr Gube verwies darauf, dass in der Verbindung
Fritz-Erler-Straße/Legienstraße (Bergkamener Stadtgebiet) von Kamen nach
Bergkamen und umgekehrt ein reger Durchfahrtsverkehr mit Kraftfahrzeugen
stattfände, obwohl die Legienstraße für den Durchgangsverkehr,
landwirtschaftlichen Verkehr und Radfahrer ausgenommen, gesperrt sei.
Seines Erachtens müsse hier die Polizei Kontrollen vornehmen.
Herr Breitbarth sagte zu, dass die Angelegenheit von der Polizei überprüft
werde.
12.2.11
Herr Wilhelm wies darauf hin, dass am
Kreuzungsbereich Henry-Everling-Straße/Heerener Straße auf dem Gelände der
Tankstelle noch ein privater Schilderwald existiere.
Herr Koßmann teilte hierzu mit, dass dieses der Verwaltung bekannt sei
und dem Schilderwald in nächster Zeit begegnet werde.
12.2.12
Herr Fuhrmann verwies auf die Mitteilung bezüglich
Unfallschwerpunkt Werver Mark/Westfälische Straße. In diesem Zusammenhang
fragte er an, warum keine Rotauflage in der Radfahrerfurt markiert werde.
Herr Breitbarth erwiderte, dass nach Feststellung des Landesbetriebes
eine Rotauflage innerhalb kurzer Zeit glatt werde und infolgedessen eine Gefahr
für Radfahrer darstellen würde.
Die Unfallkommission habe allerdings beschlossen, sich die Aufmarkierung einer
Rotauflage als Option offen zu halten, falls sich die aufzumarkierenden
Piktogramme alleine nicht bewähren sollten.
12.2.13
Herr Kaminski verwies auf die bereits unter Punkt
12.2.9 gestellte Anfrage und beharrte erneut darauf, dass die Verwaltung
verpflichtet sei, eine entsprechende Aufstellung abzuliefern. Er als
Ratsmitglied sei berechtigt, dies von der Verwaltung zu verlangen.
Der Vorsitzende, Herr Klein, griff sitzungsleitend an dieser Stelle
erneut ein und sah hier ein fortgesetztes Fehlverhalten, welches er, da
ungebührlich, mit einem zweiten offiziellen Ordnungsruf tadelte.
Gleichzeitig drohte er Herrn Kaminski mit einem Verweis aus dem Sitzungssaal.
12.2.14
Herr Grosch richtete an Herrn Breitbarth die Frage,
ob es bei allen im Kreis Unna vorhandenen, in beiden Fahrtrichtungen geführten
Radwegen ähnlich gelagerte Probleme gebe wie an der Straße „Werver Mark“.
Herr Breitbarth führte dazu aus, dass dies generell nicht gesagt werden
könne. Dass sich derlei geführte Radwege zu Unfallschwerpunkten entwickeln,
läge wohl an den örtlichen Gegebenheiten.
Generell könne festgestellt werden, dass derartige Radwege wohl
problembeladener seien als einseitig getrennt geführte Radwege.
12.2.15
Herr Henning bat die Verwaltung, die Piktogramme
"30" auf der Grillostraße zu erneuern.
Von der Verwaltung wurde eine entsprechende Überprüfung zugesagt.