12.1       Mitteilungen der Verwaltung

 

12.1.1   

Herr Grudnio unterrichtete die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses darüber, dass im Januar 2000 auf Veranlassung der Verkehrsschau und auf Grund des Beschlusses des Straßenverkehrsausschusses bzgl. „Reduzierung von Verkehrszeichen“ das Verkehrszei­chen "Verbot für Fahrzeuge über 7,5 t tatsächliches Gewicht" an den Einmündungsbereichen der Südkamener Straße/Dortmunder Allee und Westicker Straße/Südkamener Straße ent­fernt worden sei.
Anfang März 2000 wurden in den Hauptverkehrszeiten Verkehrszählungen vorgenommen.
Als Ergebnis wurde festgestellt, dass in einem Zeitraum von 16 Stunden lediglich 14 Schwerlastkraftfahrzeuge den Bereich befuhren. Bei diesen Fahrzeugen handelte es sich um 40 % Anlieferverkehr (Müllabfuhr/Baustofflieferanten).
Da erneut Hinweise über Zunahme des Schwerlastverkehrs Ende des Jahres 2002 aufka­men, wurden am 28.01.2003 erneut Zählungen des Schwerlastverkehrs vorgenommen.
Es wurde festgestellt, dass in einem Zeitraum von 6 Stunden lediglich 18 Lkw über 7,5 t tat­sächlichen Gewichts den Bereich befuhren.
Es wurde festgestellt, dass nicht ein Sattelkipper - beispielsweise von Firmen aus dem Be­reich Hemsack - den Bereich befuhr, sondern dass es sich bei den gezählten Lkw lediglich um Lkw bis 10 t tatsächlichen Gewichts handelte.

12.1.2   

Frau Bublitz teilte zum Antrag der SPD-Fraktion auf Errichtung einer Querungshilfe auf der Heerener Straße mit, dass die Verwaltung den Landesbetrieb Straßenbau NRW gebeten habe, die Fußgängerschutzinsel zu erstellen. Dem Antrag sei ein Plan, aus dem die Lage der beantragten Fußgängerschutzinsel ersichtlich sei, beigefügt worden.
Während eines Ortstermines Anfang März 2003 hätten die Vertreter des Landesbetriebes um Vorlage von Zählungsergebnissen hinsichtlich des querenden Fußgängerverkehrs ge­beten.
Die geforderten Zählungen würden in Kürze von der Verwaltung vorgenommen und die Er­gebnisse dem Landesbetrieb mitgeteilt.

12.1.3   

Weiterhin teilte Frau Bublitz bezüglich Errichtung einer Fußgängerschutzinsel an der Dort­munder Allee (L 663) in Höhe der Bückeburger Straße/Siegeroth mit, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW für diesen Kreuzungsbereich die Errichtung einer Fußgängerschutzinsel mittrage, worüber die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses in der Sitzung am 14.03.2002 unterrichtet worden seien.
Dem Landesbetrieb wurde zwischenzeitlich ein entsprechender Antrag unter Beifügung einer Planskizze zugesandt.
Der Landesbetrieb würde die Fußgängerschutzinsel noch in diesem Jahr anlegen, mache dieses aber davon abhängig, dass vorher seitens der Stadt Kamen die Bushaltestelle auf der westlichen Fahrbahnseite in Richtung Kamen-Zentrum verlegt werde.
Haushaltsmittel für diese Maßnahme seien bei der Stadt vorhanden.

12.1.4   

Ferner unterrichtete Frau Bublitz die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses über die Ergebnisse der am 10.03.2003 stattgefundenen Sitzung der Unfallkommission.
Im Jahre 2002 hatte sich im Stadtgebiet Kamen der Einmündungsbereich Westfälische Straße/Werver Mark (L 665) zu einem Unfallschwerpunkt entwickelt.
Insgesamt hätten sich hier 7 Unfälle mit 2 Schwer- und 4 Leichtverletzten ereignet. Bei allen Unfällen habe es sich um Konflikte zwischen Radfahrern und Kraftfahrzeugen gehandelt.

Von der Unfallkommission sei folgendes festgehalten worden:

Vor ca. 2 ½ Jahren wurde auf der westlichen Fahrbahnseite der Straße "Werver Mark" (L 663) ein kombinierter Rad-/Gehweg für beide Fahrtrichtungen vom Landesbetrieb Straßen­bau NRW angelegt.
Im Jahre 2002 wurde von Kraftfahrzeugen, die aus der Westfälischen Straße auf die Straße "Werver Mark" abbiegen wollten, nicht die Vorfahrt derjenigen Radfahrer beachtet, die aus der südlichen Richtung – also entgegengesetzt zur Fahrtrichtung der Kraftfahrzeuge - gefah­ren kamen.

Zur Verbesserung der Verkehrssituation sei von der Unfallkommission folgender Beschluss gefasst worden:

Auf der an der Westfälischen Straße vorhandenen Mittelinsel ist ein zweites Verkehrszeichen 206 (Stop) nebst oberhalb montiertem Zusatzzeichen "Radfahrer in beide Fahrtrichtungen" (große Ausfertigung) auszuschildern. Ferner ist der Haltebalken zu erneuern.
Weiterhin sind auf dem Radweg 2 Piktogramme "Radfahrer" (große Ausfertigung) mit Rand- und Richtungspfeilen zu markieren.

12.1.5   

Herr Koßmann teilte mit, dass seitens der Landesregierung NRW wohl noch in diesem Jahr eine einheitliche Ausschilderung derjenigen Radwege in Kamen vorgenommen werde, die in dem Radverkehrsnetz des Landes enthalten sind.
Der Straßenverkehrsausschuss der Stadt Kamen sei hierüber in der Sitzung am 06.11.2002 im Rahmen des Berichtes zur Situation des Radverkehrs informiert worden.

12.1.6   

Weiterhin ging Herr Koßmann auf eine Anfrage in der Sitzung des Straßenverkehrsaus­schusses vom 30.09.2002 ein, mit der Frau Scharrenbach um Aufmarkierung von Pikto­grammen "30" in der Südkamener Straße gebeten hatte.

Die gewünschten Aufmarkierungen seien angeordnet worden und würden aller Wahrschein­lichkeit nach bis Sommer diesen Jahres vorgenommen.
Aus Sicherheitsgründen sei darüber hinaus angeordnet worden, dass die Mittelmarkierungen - außer im Einmündungsbereich Lütge Heide - zu demarkieren seien.

12.1.7   

Ferner nahm Herr Koßmann Bezug auf eine Anfrage in der Sitzung des Straßenver­kehrsausschusses am 30.09.2002. Mit dieser Anfrage sei um Überprüfung der Schaltung der Lichtzeichenanlage im Kreuzungsbereich Hochstraße/Lünener Straße/Westring gebeten worden.

Auf Grund dessen seien von der Verwaltung und der zuständigen Firma GVT zwei Ortster­mine durchgeführt worden. Seitens der Firma wurde mitgeteilt, dass Verbesserungen an der Anlage auf Grund des Alters nicht mehr möglich seien.
Daraufhin sei vereinbart worden, dass die Firma eine neue Software ausarbeite, die eine andere Verkehrsführung ermögliche.
Die Verwaltung gehe davon aus, dass in nächster Zeit ein entsprechendes Angebot vorge­legt werde.

12.1.8   

Darüber hinaus berichtete Herr Koßmann über eine Prüfung der Schaltung der Lichtzei­chenanlage im Kreuzungsbereich Münster Straße/Nordring/Ostring/Friedhofstraße.
Herr Klein hätte in der Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am 30.09.2002 um eine entsprechende Überprüfung gebeten.

Der Kreuzungsbereich sei zusammen mit der zuständigen Firma GVT im Rahmen eines Ortstermines überprüft worden.
Zur Verbesserung der Verkehrssituation wurden von der Firma die bereits vorhandenen In­duktionsschleifen erneuert bzw. aktiviert und die Software angepasst.
Die Lichtzeichenanlage reagiere nun auf Anforderung. Durch diese Maßnahme seien der Rechtsabbiegespur in den Nordring - aus Fahrtrichtung Werne kommend - längere Phasen­zeiten zugebilligt worden.
Die Maßnahmen seien Anfang dieses Jahres durchgeführt worden und hätten sich bewährt.

12.1.9   

Herr Brüggemann ging auf die Autobahnbedarfsumleitung ein, die zum Zwecke der Bau­maßnahme auf der A 2 (Einschieben der Eisenbahnbrücke) am letzten Märzwochenende vorgenommen werde.
Um einen besseren Abfluss der Kraftfahrzeuge im Kreuzungsbereich Heerener Straße/ Len­ningser Straße zu gewährleisten, werde die Phasenschaltung der Lichtzeichenanlage so geändert, dass den Rechtsabbiegern in die Heerener Straße - aus Fahrtrichtung Bönen kommend - sowie der Gegenrichtung wesentlich mehr Zeit zugebilligt werde.
Die Kosten für diese kurzzeitige Änderung würden von der bauausführenden Firma getra­gen.

 

 

12.2       Anfragen

12.2.1   

Herr Klein wies auf das nächtliche fußgängergefährdende Parkverhalten an Wochenenden in der Innenstadt, insbesondere in der Nord- und Oststraße sowie der Straße „Am Geist“ hin.

Hinsichtlich der Wittenberger Straße würde der komplette Gehweg zugeparkt, so dass Fuß­gänger diesen Bereich nicht mehr passieren könnten; insbesondere seien Rollstuhlfahrer und Bürger mit Kinderwagen gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen oder zum gege­nüberliegenden Gehweg zu wechseln.

In diesem Zusammenhang fragte Herr Klein an, ob es nicht grundsätzlich möglich sei, dass auch an Wochenenden und am Abend kontrolliert werde.

Hierzu teilte Herr Brüggemann mit, dass auf Grund von Umstrukturierungen innerhalb der Verwaltung die Aufgaben des ruhenden Verkehrs nicht mehr vom Fachbereich 30, sondern vom Fachbereich 10.51 (Stadtkasse, Zentraler Außendienst) durchgeführt würden.
Die Bitten würden an diesen Fachbereich weitergereicht.

12.2.2   

An die Vertreter der Polizei richtete Herr Klein die Anfrage, ob diejenigen Radfahrer, die in der Fußgängerzone und in der Bahnunterführung an der Bahnhofstraße/Poststraße nicht vom Fahrrad abstiegen, verwarnt werden könnten.
Seiner Meinung nach würden solche Verstöße nicht genügend verfolgt, mit der Folge, dass die Disziplin dieser Verkehrsteilnehmer immer weiter sinke.

Von Herrn Breitbarth wurde eine entsprechende Überprüfung zugesagt.

12.2.3   

Weiterhin unterrichtete Herr Klein die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses darüber, dass an einigen Autobahnen oftmals touristische Hinweisschilder auf historische Stadtkerne hinwiesen. Seines Erachtens könne dies auch für Kamen praktiziert werden.

Herr Brüggemann erwiderte hierzu, dass für derlei Ausschilderung das Autobahnamt zu­ständig sei.
Die Verwaltung werde sich mit diesem Amt in Verbindung setzen.

12.2.4   

Frau Müller fragte an, warum auf der Heerener Straße, Teilbereich zwischen Ortsausgangs­schild und Einmündung Derner Straße, in Fahrtrichtung Kamen-Mitte die Geschwindigkeits­begrenzung auf 70 km/h vorgezogen worden sei.

Hierauf wurde von Herrn Koßmann mitgeteilt, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW mit dieser Ausschilderungsmaßnahme darauf reagiert habe, dass die vorhandene Geschwindig­keitsbegrenzung auf 70 km/h, die ca. 80 m vor der Einmündung der Derner Straße ausge­schildert sei, beim Passieren des Ortsausgangsschildes in Richtung Kamen-Zentrum von Kraftfahrzeugführern erst später bemerkt werde.

12.2.5   

Frau Scharrenbach fragte an, wann die Sperrfläche auf dem Seitenstreifen des Ostringes an der Fußgängerschutzinsel aufgetragen werde.

Herr Koßmann erwiderte, dass eine entsprechende Anordnung an den zuständigen Fachbe­reich ergangen und dieser bereits erinnert worden sei.
Es werde davon ausgegangen, dass die Markierung in nächster Zeit bei offenem Wetter vor­genommen werde.

 

Herr Gockel verließ um 17.40 Uhr die Sitzung.

 

12.2.6   

Weiterhin wollte Frau Scharrenbach darüber unterrichtet werden, seit wann der Vorplatz des Rathauses/Stadthalle als Parkplatz freigegeben sei.

Hierzu wurde von Herrn Brüggemann erwidert, dass vor einiger Zeit von der kommunalen Betriebsführungsgesellschaft der Parkplatz für eine Veranstaltung freigegeben worden sei.
Vor kurzem sei eine neue Regelung dahingehend getroffen worden, dass dort nicht mehr geparkt werden dürfe. Ausnahme sei der Besuch hochrangiger Persönlichkeiten, die Perso­nenschutz beanspruchen könnten.

12.2.7   

Herr Schulze-Braucks wies darauf hin, dass in der Sitzung des Straßenverkehrsausschus­ses am 30.09.2002 mitgeteilt worden sei, dass die Einbahnstraßenregelung in der Bergka­mener Straße, Teilbereich zwischen Stormstraße und der Straße "Auf dem Spiek", auf Wunsch der VKU aufgehoben werde.
Er frage an, wann die Maßnahme umgesetzt werde.

Von Herrn Koßmann wurde hierzu ausgeführt, dass die Maßnahme gegenüber dem Baube­triebshof angeordnet und auch bereits eine Erinnerung ergangen sei.
Es werde davon ausgegangen, dass die Maßnahme in nächster Zeit durchgeführt werde.

12.2.8   

Herr Weigel unterrichtete die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses darüber, dass in der Schäferstraße durch parkende Fahrzeuge die Durchfahrt für Lastkraftwagen bzw. auch für die Feuerwehr manchmal erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht werde.

Herr Brüggemann teilte hierzu mit, dass derlei Beschwerden bereits in der Vergangenheit öfter nachgegangen worden sei.
Bei den jeweiligen Prüfungen hätten sich keine Unregelmäßigkeiten ergeben.
Die Untersuchungen hätten ferner ergeben, dass Regelungen nur schwer getroffen werden könnten.
Man könne den Pendlern, die zum Großteil für die Durchfahrtsprobleme mit verantwortlich seien, nicht sämtlichen Parkraum entziehen. Es werde davon ausgegangen, dass mit dem Bau der neuen Parkplätze an der Borsigstraße sich das Problem minimieren werde.

12.2.9   

Herr Kaminski forderte die Verwaltung auf, eine Übersicht zusammenzustellen, aus der zu ersehen sei, welche Geschwindigkeiten im Bereich von Kindergärten und Schulen gefahren werden dürfen.

Herr Breitbarth führte hierzu aus, dass eine derartige Bitte unsinnig sei, da im gesamten Stadtgebiet entweder Geschwindigkeitsbeschränkungen ausgeschildert oder durch das Ortseingangsschild angeordnet werden.

Herr Brüggemann erklärte hierzu, dass ein solcher arbeitsintensiver Auftrag an die Verwal­tung nicht unter dem TOP „Anfragen“ ergehen könne, sondern schriftlich von der Fraktion beantragt werden müsse.

Die Mitglieder der SPD- und der CDU-Fraktion stimmten diesen Ausführungen zu.

Gleichwohl beharrte Herr Kaminski auf seiner Anfrage und erklärte, dass den Eltern plausi­bel gemacht werden müsse, welche Straßen ihre Kinder als Schulweg nutzen und welche Geschwindigkeiten hier gefahren werden dürfen.

Herr Brüggemann bewertete diese Frage als Polemik und verwies darauf, dass die Eltern sehr wohl um die aktuellen Verkehrssituationen wüssten. Die Aussagen des Herrn Kaminski ließen auch die Interpretation zu, die Eltern würden ihre Verantwortung nicht Ernst nehmen.

Nach mehreren Zwischenrufen und Äußerungen des Herrn Kaminski im Laufe dieses Ta­gesordnungspunktes wurde er von Herrn Klein ermahnt; es erfolgte schließlich wegen des ungebührlichen Verhaltens ein erster Ordnungsruf durch Herrn Klein.
Ferner wurde Herr Kaminski durch den Vorsitzenden belehrt, dass derartiges Verhalten zu unterbleiben hätte.

12.2.10 

Herr Gube verwies darauf, dass in der Verbindung Fritz-Erler-Straße/Legienstraße (Bergka­mener Stadtgebiet) von Kamen nach Bergkamen und umgekehrt ein reger Durchfahrtsver­kehr mit Kraftfahrzeugen stattfände, obwohl die Legienstraße für den Durchgangsverkehr, landwirtschaftlichen Verkehr und Radfahrer ausgenommen, gesperrt sei.
Seines Erachtens müsse hier die Polizei Kontrollen vornehmen.

Herr Breitbarth sagte zu, dass die Angelegenheit von der Polizei überprüft werde.

12.2.11 

Herr Wilhelm wies darauf hin, dass am Kreuzungsbereich Henry-Everling-Straße/Heerener Straße auf dem Gelände der Tankstelle noch ein privater Schilderwald existiere.

Herr Koßmann teilte hierzu mit, dass dieses der Verwaltung bekannt sei und dem Schilder­wald in nächster Zeit begegnet werde.

12.2.12 

Herr Fuhrmann verwies auf die Mitteilung bezüglich Unfallschwerpunkt Werver Mark/Westfälische Straße. In diesem Zusammenhang fragte er an, warum keine Rotauflage in der Radfahrerfurt markiert werde.

Herr Breitbarth erwiderte, dass nach Feststellung des Landesbetriebes eine Rotauflage innerhalb kurzer Zeit glatt werde und infolgedessen eine Gefahr für Radfahrer darstellen würde.
Die Unfallkommission habe allerdings beschlossen, sich die Aufmarkierung einer Rotauflage als Option offen zu halten, falls sich die aufzumarkierenden Piktogramme alleine nicht be­währen sollten.

12.2.13 

Herr Kaminski verwies auf die bereits unter Punkt 12.2.9 gestellte Anfrage und beharrte erneut darauf, dass die Verwaltung verpflichtet sei, eine entsprechende Aufstellung abzulie­fern. Er als Ratsmitglied sei berechtigt, dies von der Verwaltung zu verlangen.

Der Vorsitzende, Herr Klein, griff sitzungsleitend an dieser Stelle erneut ein und sah hier ein fortgesetztes Fehlverhalten, welches er, da ungebührlich, mit einem zweiten offiziellen Ord­nungsruf tadelte.
Gleichzeitig drohte er Herrn Kaminski mit einem Verweis aus dem Sitzungssaal.

12.2.14 

Herr Grosch richtete an Herrn Breitbarth die Frage, ob es bei allen im Kreis Unna vorhande­nen, in beiden Fahrtrichtungen geführten Radwegen ähnlich gelagerte Probleme gebe wie an der Straße „Werver Mark“.

Herr Breitbarth führte dazu aus, dass dies generell nicht gesagt werden könne. Dass sich derlei geführte Radwege zu Unfallschwerpunkten entwickeln, läge wohl an den örtlichen Ge­gebenheiten.
Generell könne festgestellt werden, dass derartige Radwege wohl problembeladener seien als einseitig getrennt geführte Radwege.

12.2.15 

Herr Henning bat die Verwaltung, die Piktogramme "30" auf der Grillostraße zu erneuern.

Von der Verwaltung wurde eine entsprechende Überprüfung zugesagt.