Beschluss:

 

Der Straßenverkehrsausschuss der Stadt Kamen nimmt zur Kenntnis, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW die beantragte Tempo 30 km/h-Ausschilderung nicht vornehmen wird.

 


Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen

 


Herr Brüggemann erklärte, dass die Verwaltung auf Grund des Antrages der Käthe-Kollwitz-Schule auf Vornahme von Schulwegsicherungsmaßnahmen bereits im Vorfeld aus Sicher­heitsgründen reagiert habe.

Von der Verwaltung seien daher die in der Vorlage aufgeführten Ortstermine durchgeführt und Geschwindigkeitsmessungen veranlasst worden.

Bei den aufgeführten Teilnehmern des Behördentermins handele es sich überwiegend um Mitglieder der Unfallkommission, die ansonsten - wie bekannt sei - Vorschläge zur Verkehrs­sicherheit einbringe.

 

Bei der Heerener Straße handele es sich um eine überörtliche Straße, die in der Straßen­baulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Niederlassung Hagen, liege. Auf solchen überörtlichen Straßen wie Land- und Kreisstraßen könne die Verwaltung ohne Zustimmung der Straßenbaulastträger keine verkehrlichen Maßnahmen durchführen.

Da die Erklärungen des Landesbetriebes auf gesetzlichen Grundlagen und dem Schulweg­erlass basierten und auch die Vertreter der Schule und der Schulkonferenz entsprechend unterrichtet wurden, sei der Sachvortrag des Landesbetriebes nachvollziehbar.

 

Für die Antragstellerin, die CDU-Fraktion, ergänzte Frau Scharrenbach, dass mit der Bitte um Überprüfung auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nicht nur die Nutzer der Käthe-Kollwitz-Schule geschützt werden sollten, sondern auch die der Sportstätten.

Nach Meinung ihrer Fraktion werde in diesem Bereich die vorgegebene Geschwindigkeit von 50 km/h überschritten, was auch die vorgelegten Messergebnisse bestätigten.

 

Herr Kaminski fragte an, warum denn der Ausschuss nicht bereits eher informiert worden sei, da die Schulkonferenz vor fast einem halben Jahr den in der Vorlage zitierten Antrag gestellt habe.

 

Herr Brüggemann betonte deutlich, dass, wie wohl fast alle Ausschussmitglieder bestätigen könnten, der Ausschuss korrekt informiert werde.

Für die Verwaltung stehe im Vordergrund, dass der Antrag der Schulkonferenz behandelt und die Wünsche gewürdigt worden seien.

Er könne daher die Frage nicht nachvollziehen, zumal der Antrag der Schulkonferenz erst nach der vorangegangenen Sitzung des Straßenverkehrsausschusses bei der Verwaltung einging.

 

Herr Breitbarth, welcher an einem der Ortstermine teilgenommen hatte, führte aus, dass bei den Betroffenen - hier die Schulkonferenz der Käthe-Kollwitz-Schule - Sachzwänge nicht immer objektiv gesehen würden.

Gremien, die Verkehrssicherheitsfragen bewerten, müssten objektiv jeden Sachverhalt be­urteilen und unter die gesetzlichen wie rechtlichen Voraussetzungen subsumieren.

Dies sei in diesem Fall geschehen. Vom Landesbetrieb seien die richtigen Feststellungen getroffen und in der Vorlage richtig wiedergegeben worden.

 

Die Anfrage von Herrn Kaminski, ob Auffahrunfälle vorgekommen worden seien, wurde von Herrn Breitbarth dahingehend beantwortet, dass im letzten Jahr lediglich zwei Auffahrunfälle - nur mit PKW-Beteiligung – der Polizei gemeldet worden seien. Derlei Unfälle seien an jeder Lichtzeichenanlage zu beobachten und seien auf Unaufmerksamkeit der Kraftfahrzeugführer zurückzuführen.

 

Herr Klein schlug vor, eine Geschwindigkeitsanzeige im Schulbereich aufzustellen.

 

Von der Verwaltung wurde erwidert, dass eine solche vorhanden sei und der Einsatz geprüft werde.

 

Ebenso erklärte sich Herr Wilhelm bereit, eine Messanlage zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Weigel fragte an, aus welchen Gründen Kraftfahrzeugführer nicht immer das Rotlicht beachten und auffahren würden.

 

Herr Breitbarth und Herr Wiebusch erklärten hierzu, dass dies daran liege könne, dass nicht alle Kraftfahrzeugführer ständig aufmerksam und bremsbereit seien, wie es die Stra­ßenverkehrsordnung vorschreibe.

Im Vergleich mit anderen Straßenabschnitten werde im Bereich des Ortseingangsschildes nicht übermäßig schnell gefahren.

Die Polizei gehe davon aus, dass durch Versetzen des Ortseingangsschildes die Geschwin­digkeit noch reduziert werde.

Wie von dem zuständigen Bezirksbeamten festgestellt worden sei, würden einige Schüler Gefahrenmomente selbst schaffen, weil sie die Fahrbahn an vielen Stellen im Bereich der Hastgitter und des Bürgerhauses Heeren queren und die Lichtzeichenanlage auch dann que­ren, wenn Rotlicht angezeigt werde.

Ein solches Verhalten könne wohl nur durch intensivere Verkehrserziehung durch die Eltern bzw. die Schule verändert werden.

 

Die Frage von Frau Scharrenbach, wie lange der Landesbetrieb beabsichtige, die probe­weise Anordnung auf 50 km/h aufrecht zu erhalten, wurde von Herrn Koßmann dahinge­hend beantwortet, dass hierfür 6 Wochen vorgesehen seien. Anschließend würden dann neue Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen.