Für die Antragstellerin, die CDU-Fraktion, bemerkte Frau Scharrenbach, dass ihre Fraktion ebenfalls aus Sorge um querende Fußgänger den Antrag gestellt habe.

Da in der letzten Sitzung die übrigen Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses ebenfalls einen Prüfungsbedarf sahen, sei der Verwaltung einstimmig ein Prüfungsauftrag erteilt worden.

 

Beweggrund sei für ihre Fraktion gewesen, dass die dort errichtete Querungshilfe nicht ange­nommen werde, weil sie baulich nicht abgesichert sei und die Fußgänger wie auf einem Mit­telstreifen einer Fahrbahn stünden. Ferner habe man festgestellt, dass die Fußgänger aus die­sem Grund direkt im Einmündungsbereich queren, weil sie hier alle Fahrtrichtungen überblicken können.

 

Herr Brüggemann merkte hierzu an, dass diese Beobachtungen im Grundsatz richtig seien, aber auch von der Polizeiinspektion Nord und der Verwaltung keine Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden könnten.

Falls nun eine mit Hochbord versehene Fußgängerschutzinsel weiter westlich errichtet würde, müssten Fußgänger mit Pollern und Ketten zwangsweise dorthin geführt werden.

Da davon auszugehen sei, dass dann eine große Anzahl von Fußgängern die Schutzinsel nicht nutzen werde – Fußgänger wählen in der Regel die kürzeste Entfernung –, würde dies zu er­höhten Gefährdungspotentialen führen, weil Fußgänger dann, um die Zwangsführung zu umge­hen, auf die Fahrbahn ausweichen würden.

 

Herr Klein fragte an, ob auf der vorhandenen Querungshilfe nicht Gummipoller, wie an einigen Fußgängerüberwegen in Bergkamen zu sehen, aufgestellt werden könnten.

 

Herr Breitbarth antwortete, dass in diesem Bereich Schleppkurven zu beachten seien und die Poller immer wieder überfahren würden. Im Übrigen habe Herr Brüggemann die verkehrlichen Gegebenheiten im Bereich der abknickenden Vorfahrt zutreffend wiedergegeben.

 

Herr Kaminski richtete an die Vertreter der Polizei die Frage, ob die Einrichtung von Fußgän­gerüberwegen beim Vorliegen einer abknickenden Vorfahrt möglich sei.

 

Hierzu wurde von Herrn Breitbarth erwidert, dass hierfür ausreichend Sichtdreiecke vorhanden sein müssten. Dies bedeute, dass die Fahrzeugführer die Fußgänger gut erkennen müssten und umgekehrt.

Im gesamten letzten Jahr hätten sich dort nur 2 Unfälle ausschließlich mit PKW-Beteiligung er­eignet. Gerade diese Unfallzahlen lassen darauf schließen, dass dort von allen Verkehrsteil­nehmern vorsichtig agiert werde.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilte Herr Grosch mit, dass auch seine Fraktion die Beweggründe des CDU-Antrages nachvollziehen könne. Seine Fraktion, die sich ebenfalls den Bereich angeschaut hätte, sehe auf Grund der Gegebenheiten aber auch keine sinnvollen Ver­besserungsmöglichkeiten.

Die Aussagen der Verwaltung seien zutreffend.