Eingangs teilte Herr Brüggemann mit, dass er den aus Sorge um querende Fußgän­ger/Schüler von der CDU-Fraktion gestellten Antrag nachvollziehen könne.

Wie aus der Mitteilungsvorlage zu ersehen sei, ist nach Feststellung der Kreisverwaltung Unna als zuständigem Straßenbaulastträger die Errichtung einer Fußgängerschutzinsel nicht möglich.

 

Seitens der Verwaltung sei alternativ überprüft worden, ob dort ein Fußgängerüberweg (Zeb­rastreifen) angelegt werden könne.

 

Zu diesem Zweck sei von der Verwaltung die Bevölkerungsstruktur untersucht, Verkehrs­zählungen vorgenommen und die Linienführung des öffentlichen Personennahverkehrs über­prüft worden.

In diesem Zusammenhang wurden anhand von Folien die Zählungsergebnisse und die Li­nienführung des ÖPNV`s näher erläutert.

 

Als Ergebnis wurde dargestellt, dass Grundschüler auf Grund der Linienführung des ÖPNV`s nicht die Afferder Straße zu queren bräuchten. Falls dies im Einzelfall vorkomme – bei den Zählungen wurden drei querende Grundschüler erfasst – handele sich um Schüler, die ver­mutlich zu ihren wartenden Klassenkameraden auf die andere Fahrbahnseite wechselten.

Weiterhin würde auch die geringe Anzahl an Wohnbevölkerung im südlichen Bereich der Afferder Straße nicht ausreichen, um die in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen geforderten Kriterien (50 – 100 Fußgänger-Querungen in den Spitzenstunden des Fußgängerquerverkehrs) zu erreichen.

 

Für die Antragstellerin, die CDU-Fraktion, bemerkte Frau Scharrenbach, dass sich der Straßenverkehrsausschuss über Jahre dem Schutz von Fußgängern besonders gewidmet habe.

Aus diesem Grunde habe ihre Fraktion den Antrag gestellt und der Straßenverkehrsaus­schuss den Prüfungsauftrag einstimmig erteilt.

 

Auf Grund der Überprüfungsergebnisse des Kreises und der Verwaltung sehe die CDU-Fraktion ihren Antrag als erledigt an.