Zur Mitteilungsvorlage ergänzte Herr Brüggemann, dass es nach einem größeren Zeitablauf notwendig geworden sei, den Straßenverkehrsausschuss sowie die Anwohner der nördli­chen Mühlenstraße darüber zu informieren, welche Antragspunkte nun tatsächlich vom Kreis Unna umgesetzt würden. Die Verwaltung gehe davon aus, dass die eingeschränkte Halte­verbotszone und die damit verbundenen Aufmarkierungen von Parkbuchten im April bzw. im Mai vorgenommen würden.

Weiterhin sei es der Verwaltung wichtig, klar zu stellen, dass nicht die Absicht bestehe, die nördliche Mühlenstraße in die Straßenbaulast der Stadt zu übernehmen.

Dies sei in einigen Presseberichten fälschlich wiedergegeben worden.

 

Herr Stahlhut ergänzte, dass seine Fraktion und Vertreter der Stadt den Anwohnern der nördlichen Mühlenstraße mitgeteilt haben, dass nach Fertigstellung der Baumaßnahme „Am Langen Kamp“ mit den Markierungsmaßnahmen auf der nördlichen Mühlenstraße begonnen werde.

Ferner wies er darauf hin, dass es notwendig sei, die beiden in der nördlichen Mühlenstraße vorhandenen Wartehallen auszutauschen.