Sitzung: 25.03.2003 Straßenverkehrsausschuss
Herr Grudnio unterrichtete die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses darüber, dass in der Sitzung des Straßenverkehrsausschusses vom 27.06.2001 u.a. einstimmig beschlossen worden sei, nach Herstellung des Minikreisverkehrsplatzes die Einbahnstraße in der Weststraße in östlicher Richtung zu führen.
Weiterhin sei die Verwaltung verpflichtet worden, zusammen mit der Polizeistation Kamen nach Ablauf eines Jahres zu prüfen, ob die veränderte Einbahnstraßenführung beibehalten oder geändert werden sollte.
Zwischenzeitlich hätten einige Anwohner beantragt, es bei der vorherigen Regelung zu belassen. Begründet werde dies damit, dass es nun zu einer extremen Erhöhung der Fahrzeugfrequenz und auch zu erhöhten Geschwindigkeiten in der Tempo 30-Zone der Weststraße käme.
Weiterhin würden durch die damit verbundenen Abrollgeräusche höhere Lärmimmissionen entstehen.
Seitens der Verwaltung sei bei den Überprüfungen auch die Stellungnahme des Heimat- und Verkehrsvereines, und hier insbesondere der KIG (Kamener Interessengemeinschaft der Gewerbetreibenden), berücksichtigt worden.
Als Ergebnis wurde festgehalten, dass nun wieder, wie vor der Einrichtung der abknickenden Vorfahrt, vermehrt Kamener Bürger und Einwohner anderer Städte, die in der Innenstadt einkaufen möchten, die Weststraße als direkte Zufahrt zum Stadtzentrum nutzen.
Den Gewerbetreibenden in diesem Bereich würden dadurch mehr potentielle Kunden zugeführt, was sich positiv auf die Belegung des gesamten Bereiches auswirke.
Im Hinblick auf die Verbesserung der Struktur im Stadtzentrum votiere die Verwaltung wie auch die Polizeiinspektion Nord für die Beibehaltung der jetzigen Regelung.
Von Herrn Brüggemann wurde hierzu ergänzt, dass die Verwaltung diesen Aspekt wesentlich höher bewerte als den durchaus nachvollziehbaren Wunsch einiger Anwohner auf weniger Verkehrsbelastung und weniger Lärmemmissionen.
Die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses vertraten ebenfalls diese Auffassung und sprachen sich für die Beibehaltung der jetzigen Regelung aus.