Beschluss:

 

Die Anregung des Kindes Jennifer Zimmermann, Lenbachstr. 8, 59174 Kamen und weiterer Kinder der Lenbachstraße auf Ausschilderung der Lenbachstraße in einen verkehrsberuhig­ten Bereich (im Volksmund: Spielstraße) wird abgelehnt.

 


Abstimmungsergebnis: bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

 


Herr Brüggemann wies daraufhin, dass die Beschlussvorlage eindeutig sei. Anschließend teilte er mit, dass die Verwaltung nach Eingang der Anregung ein Gespräch mit einem Kind und 2 Eltern gesucht und auf die gesetzlichen Vorgaben hingewiesen habe, die eine Aus­schilderung in einen verkehrsberuhigten Bereich nicht zuließen.

 

Die Verwaltung plane, die Kinder und ihre Eltern zu einem Glas Kakao bzw. Kaffee einzula­den, um ihnen hierbei die ablehnenden Gründe näher zu erläutern.

 

Herr Kaminski vertrat die Auffassung, dass gleichwohl einem solchem Antrag hätte zuge­stimmt werden können.

Als Begründung verwies er darauf, dass es in Südkamen, in der Feuerbachstraße und dem Bachweg, vergleichbare bauliche Situationen gäbe wie in der Lenbachstraße.

Weiterhin müsste auch der Radverkehr dann Schritttempo fahren.

Darüber hinaus vertrat er die Auffassung, dass die zum Schulzentrum radelnden Gesamt­schüler bzw. Realschüler über die Radtrassen entlang der Bahn geführt werden sollten, um die Kinder in der Lenbachstraße nicht zu gefährden.

 

Herr Brüggemann stellte klar, dass es im eigenen Ermessen der Radfahrer stehe, welche Fahrtroute sie nähmen, zumal es für viele Schüler der nächste Schulweg sei. Auch die Aus­schilderung als verkehrsberuhigter Bereich würde an dieser Situation nichts ändern, da durch die Lenbachstraße bzw. die sich anschließende Bahnunterführung ein Großteil des Schulweges bewerkstelligt würde.

 

Ferner wies er darauf hin, dass die baulichen Gegebenheiten und die verkehrlichen Voraus­setzungen - kein Schulweg - in Südkamen nicht mit der Situation in der Lenbachstraße ver­glichen werden können.

 

Für die SPD-Fraktion teilte Herr Stahlhut  mit, dass er den Wunsch der Kinder durchaus nachvollziehen könne.

Allerdings sind, wie in der Beschlussvorlage geschildert, die vom Gesetz vorgegebenen Be­dingungen nicht erfüllt, so dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde.