Sitzung: 27.03.2003 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 13/2003
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt im Rahmen der Haushaltsrechnung 2002 die Übertragung der in der beigefügten Liste (Anlage 1) aufgeführten Haushaltsausgabereste in das Haushaltsjahr 2003.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Baudrexl erläuterte, dass sich die Verpflichtung für einen Ratsbeschluss über die Bildung von Haushaltsausgaberesten aus dem Handlungsrahmen zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten ergebe. Dennoch sei die Vorlage der Resteliste nicht neu, da sie den Ratsmitgliedern auch in der Vergangenheit bereits mit dem Rechenschaftsbericht zur Verfügung gestellt worden sei. Seiner Auffassung nach erübrige sich die gesonderte Beschlussfassung aber insofern, als die Restebildung im Einzelfall erforderlich bzw. begründet sei. Zum einen würden Reste gebildet, weil zum Zeitpunkt der Restebildung lediglich der Zahlungsfluss noch nicht erfolgt sei. Andererseits seien Aufträge bereits vergeben, aber noch nicht durchgeführt worden. Da der Auftrag rechtsverbindlich erteilt sei, gebe es auch hier keine Regelungsmöglichkeit des Rates mehr. Nur im Ausnahmefall habe sich bei der Aufstellung des Haushaltsplanes die Frage gestellt, ob ein Rest gebildet werden solle. Ohne Restebildung bedeute dies, dass der Haushaltsansatz entweder untergeht oder bei gewünschten Projekten eine Neuveranschlagung im nächsten Haushaltsplan erfolgt. In der Resteliste fänden sich somit Haushaltspositionen, wie Errichtung einer Hauptschule, Wohnumfeldmaßnahme Willy-Brandt-Platz, wieder. Obwohl der Eindruck erweckt werde, der Rat könne an dieser Stelle noch Einfluss nehmen, handele es sich aus seiner Sicht lediglich um die Erfüllung einer Pflichtaufgabe für die Aufsichtsbehörde.
Die SPD-Fraktion nehme die Resteliste zur Kenntnis, erklärte Herr Hupe, da in der Liste eher eine haushaltsbewirtschaftende und weniger eine politische Funktion gesehen werde. Insofern dankte Herr Hupe der Verwaltung für die Klarstellung.
Die CDU-Fraktion nehme die Liste ebenfalls zur Kenntnis,
teile jedoch nicht die Auffassung von Herrn Baudrexl in bezug auf die Bedeutung
der Vorlage für den Rat, sagte Herr Hasler. Das Volumen betrage immerhin
3,7 Mio. €. Intention für die verpflichtende Vorlage an den Rat sei, dass der
Rat bei veränderten Haushaltssituationen durchaus einmal gefordert sein könne,
umzusteuern und nicht begonnene Maßnahmen ggf. noch einmal auf den Prüfstand zu
stellen.
Positiv sei festgestellt worden, führte Herr Hasler weiter aus, dass Reste
nicht mit dem maximalen Betrag, sondern durchaus auch in verringerter Höhe
übertragen worden sind. Dies verdeutliche die Einsparungen. Abschließend fragte
Herr Hasler an, warum für Haushaltsansätze, die im Jahr 2002 überhaupt nicht
in Anspruch genommen worden sind, eine Restebildung anstelle einer
Neuveranschlagung erfolge.
Konsens bestehe sicherlich darin, dass die Information über die gebildeten Reste für den Rat als wichtig angesehen werde, betonte Herr Baudrexl. Es bestehe sicherlich die Möglichkeit, ein Projekt auch in Frage zu stellen und ggf. einen Änderungsbeschluss herbeizuführen. Sein Ansatz sei gewesen, deutlich zu machen, dass der Rat der Stadt Kamen diese Information durch die Anlage zum Rechenschaftsbericht ohnehin bereits erhalten habe. Die Forderung der Aufsichtsbehörde erwecke den Eindruck, als bestünden wirkliche Gestaltungsspielräume, die jedoch zu rd. 95 % nicht gegeben seien. Lediglich für 9 nicht gebundene Maßnahmen seien Reste gebildet worden. Das Volumen ergebe sich vorrangig aus den Maßnahmen Hauptschule, Willy-Brandt-Platz und Sanierung von Wohngebäuden.
Bezogen auf die Haushaltsstelle “Erneuerung der Tribüne am Jahnstadion“ fragte Herr Klein an, ob sich Einsparungen auch negativ auf die Qualität der Maßnahme auswirken können.
Die Einsparungen gebe es an der Tribüne durch eine kostengünstigere Variante hinsichtlich der Sanierung der Trittstufen, erläuterte Herr Flaskamp. Insgesamt gesehen sei die Maßnahme durch den Konkurs der beauftragten Firma teurer geworden, da zur Beseitigung der Mängel eine weitere Firma beauftragt werden musste.
Herr Behrens sah es für nicht erforderlich an, die einzelnen Maßnahmen zu hinterfragen. Die Verwaltung leiste gute Arbeit und sorge für eine qualitativ hochwertige und korrekte Umsetzung der Maßnahmen.