Auf die Frage von Herrn Nieme, inwieweit die Stadt zur Übernahme der Kosten der Kampfmittelbeseitigung verpflichtet sei, erinnerte Herr Brüggemann an seine Zusage in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, dem Sitzungsprotokoll als Anlage eine chronologische Ablaufdarstellung und eine Kostenaufstellung mit dem Hinweis auf die aktuelle Rechtseinschätzung beizufügen.