Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.04.2002)

 

Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 Nr. 1 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141) die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Wasserkurl. Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst den gesamten Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 Wasserkurl (siehe Lageplan).

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen