Sitzung: 27.03.2003 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 30/2003
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.04.2002)
Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 Nr. 1 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141) die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Wasserkurl. Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst den gesamten Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 Wasserkurl (siehe Lageplan).
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen