Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.04.2002)

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

1.             Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt die Aufstellung des Bebau­ungsplanes Nr. 32 Ka-Me „Ringstraße“ gem. § 2 (1) BauGB.

 

2.             Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen