Beschlussempfehlung:

 

Die Zügigkeit des 5. Jahrganges der Städt. Realschule wird gem. § 8 Abs. 4 Schulverwaltungsgesetz (SchVG) vom 18.01.1985 (GV NRW S. 155/447), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.05.2000 (SGV NRW 223), endgültig auf 3 Züge festgelegt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Festlegung bei der Bezirksregierung zu beantragen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Flaskamp erinnerte an die im Schul- und Sportausschuss geführte Debatte im letzten Jahr und ergänzte, dass die in diesem Jahr erfolgten Anmeldungen die Festlegung der Zü­gigkeit auf 3-Züge rechtfertigen würden.

 

Frau Dyduch ergänzte, dass in den nächsten Jahren die Zahl der zu erwartenden Übergän­ger mit einer Ausnahme auf einem konstant niedrigen Niveau liegen würde und die Festle­gung auch der Realschule Planungssicherheit biete. Sollten sich wider Erwarten einmalig mehr Schüler anmelden, könne flexibel reagiert und eine Ausnahmegenehmigung für die Bildung einer 4. Eingangsklasse erteilt werden.

 

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, so Herr Goehrke, werde dem Vorschlag der Ver­waltung zustimmen. Es gäbe in den nächsten Jahren nur einen stärkeren Jahrgang. Mittel­fristig ginge die Zahl der zu erwartenden Übergänger auf unter 400 zurück.

 

Auch Herr Weigel erinnerte an die Diskussion des vergangenen Jahres und führte aus, dass in diesem Jahr die Übergangsquote unter der des letzten Jahres liege. Sollte die Quote wie­der steigen, so liege die Zahl der zu erwartenden Übergänger zur Realschule sehr knapp unter einer 4-Zügigkeit. Trotzdem werde sich die CDU-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag anschließen.

 

Die Entscheidung, so Herr Hasler, sei im letzten Jahr zurückgestellt worden, um verlässliche Prognosedaten zu erhalten. Die diesjährigen Zahlen zeigten eine 3-Zügigkeit der Realschule.

 

Herr Flaskamp erinnerte daran, dass der Streitpunkt im letzten Jahr nicht die Festlegung der 3-Zügigkeit, sondern die dauerhafte Festlegung einer 4-Zügigkeit war.

 

Er, so Herr Bremmer, stimme dem Verwaltungsvorschlag nicht zu, da die Vorlage dem El­ternwille nicht Rechnung trage und die angesprochene Flexibilität vermissen lasse.

 

Herr Flaskamp entgegnete, dass das Gymnasium auf 5-Züge festgelegt wurde und über Jahre mit Ausnahmegenehmigungen gearbeitet worden sei.

 

Wenn sich die Verwaltung, so Herr Bremmer, für eine flexible Lösung stark mache, werde er dem Verwaltungsvorschlag zustimmen.