Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NRW (i.d.F.d.B. vom 14.07.1994):

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt

 

1.      die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Wasserkurl gem. § 13 (1) BauGB für den gesamten Planbereich durchzuführen (s. beigefügten Plan).

Die Änderung soll folgenden Inhalt haben:

Die vom Rat der Stadt Kamen im Zuge der 1. Änderung des o.a. Bebauungsplanes am 04.09.1975 beschlossene textliche Festsetzung „Für den gesamten Planbereich werden Dachausbauten, sei es in geschlossener oder offener Form, nicht zugelassen“ wird auf­gehoben.

 

2.      Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen