Abstimmungsergebnis:      

Der Antrag, das Bielefelder-Screening-Verfahren in der Träger­konferenz zu diskutieren und sich auf eine gemeinsame Linie zu verständigen, wird einstimmig angenommen.


Frau Scharrenbach erläuterte, dass es sich bei dem Bielefelder-Screening-Verfahren um eine Früherkennung von Legasthenie und Dyskalkulie handele. Dies solle, aufgrund der Wichtigkeit dieses Themas, durch den Beschluss des Jugendhilfeausschusses weiter begleitet werden.

 

Herr Güldenhaupt teilte mit, dass das Verfahren, wie auch schon in der Sitzung im September mitgeteilt wurde, bereits in etlichen Einrichtungen durchgeführt werde. So würden alle Evangelischen und AWO Einrich­tungen die Kinder durch das Bielefelder-Screening-Verfahren auf Legasthenie und Dyskalkulie testen. Des Weiteren sei das Bielefelder-Screening-Verfahren als Tagesordnungspunkt auf der Träger- wie aber auch auf der Leiterinnenkonferenz vorgesehen. Darüber hinaus sei immer noch geplant, Frau Krause als Referentin für den Jugendhilfeausschuss einzuladen.

 

Frau Lungenhausen wies darauf hin, dass es sich bereits um ein laufendes Geschäft der Verwaltung handele.

 

Herr Ritter erläutere, dass bei der Evangelischen Kirchengemeinde Multi­plikatoren für das Bielefelder-Screening-Verfahren ausgebildet werden. Durch das Verfahren sollen Defizite konkret angegangen werden. Bisher hätte es überwiegend positive Rückmeldungen von den Eltern und auch von der Schule gegeben. Man sollte jedoch berücksichtigen, dass man durch den Antrag das Verfahren auch finanziell begleiten sollte, da die Ausbildungen und die Unterlagen sehr kostenintensiv seien.

 

Frau Scharrenbach sagte, dass die Stützung durch den Fachausschuss notwendig sei, da 20 % der Einrichtungen dem Verfahren noch nicht angeschlossen seien.

 

Herr Brüggemann entgegnete, dass eine finanzielle Unterstützung seitens der Stadt nicht möglich sei. Vielmehr denke er, dass derartige Angebote zur Philosophie einer Einrichtung gehören müssen.

 

Frau Dyduch erklärte, dass sie irritiert sei, dass aus einer Mitteilung der Verwaltung ein Antrag formuliert worden sei.

 

Herr Kaczmarek erkundigte sich, ob ein Vortrag über das Bielefelder-Screening-Verfahren noch im Jugendhilfeausschuss vorgesehen sei.

 

Herr Brüggemann entgegnete, dass ein Vortrag für eine der nächsten Sitzungen vorgesehen sei.

 

Herr Kampmann fügte hinzu, dass er als Vertreter einer Schule für Lernbehinderte Interesse an diesem Verfahren hätte. Er würde seine fachliche Unterstützung anbieten und wünschte sich eine engere Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen.

 

Herr Brüggemann erklärte, dass ein Kurzreferat von Herrn Kampmann für die nächste Trägerkonferenz vorzusehen sei.

 

Frau Dyduch moderierte den Antrag der CDU insoweit, als sie wegen einer ohnehin durch die Verwaltung beabsichtigten und angekündigten Bearbeitung bat, künftig nachgehende Antragstellungen zu unterlassen, gleichwohl aber den Antrag nach den Regeln der Geschäftsordnung zur Abstimmung stellen würde.