Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt  die als Anlage beigefügte „Achtzehnte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Bezüglich der Kalkulation der Gebührensätze für Schmutzwasser und Niederschlagswasser für das kommende Wirtschaftsjahr 2003 erläuterte Herr Hermani die Kostenstruktur der Kalkulation 2003 und die Abwei­chungen zur Kalkulation 2002.

 

Er wies darauf hin, dass auch bei der Kalkulation 2003 handelsrechtliche Gewinne aus Vorjahren in Höhe von 450 T€ zur Reduzierung des Ge­bührenbedarfs verwendet worden seien und der Gebührenbedarf ins­gesamt im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2002 um ca. 177 T€ niedriger ausgefallen sei. Dieses positive Ergebnis in seiner Auswirkung auf die Höhe der Gebührensätze sei zwar leider durch ebenfalls sinkende Veran­lagungsmengen teilweise kompensiert worden, jedoch sei trotzdem eine Reduzierung der Gebührensätze für Schmutzwasser um 0,04 €/cbm

(- 1,97 %) und für Niederschlagswasser um 0,01 €/qm (- 1,10 %) möglich gewesen.

 

Auch die Stadt Kamen würde aus dem Ergebnis der Kalkulation des Eigenbetriebes profitieren, so Herr Hermani weiter, da sie im kommenden Jahr einen Gemeindeanteil für Straßenoberflächenentwässerung zu ent­richten habe, der um 17.500 € niedriger ausfallen werde als der Gemein­deanteil des laufenden Jahres.

 

Darüber hinaus wurde noch einmal dargestellt, wie die Gebührensätze ausgefallen wären, wenn die seit der Kalkulation für das Jahr 2000 durch­geführte Anrechnung von handelsrechtlichen Gewinnen aus Vorjahren nicht erfolgt wäre und welche Auswirkungen der Gewinnverzicht der letzten Jahre auf die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. auf den Erfolgsplan gehabt habe.

 

Herr Hermani wies außerdem darauf hin, dass der Eigenbetrieb auch mit den Gebührensätzen des kommenden Jahres, wie bereits in den Jahren 2001 und 2002, unterhalb der Sätze liege, die im sogenannten „Worst-case-Szenario“ aus dem Jahre 2000, aufgrund einer Einschätzung des Lippeverbandes über die Entwicklung der Verbandsumlage für den Zeit­raum von 2001 bis 2005, prognostiziert worden seien.

 

Abschließend wurde darauf hingewiesen, dass ein „Drei-Personen-Haus­halt“ bei entsprechenden unterstellten durchschnittlichen Veranlagungs­mengen im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2002 insgesamt 6,20 € weniger zu entrichten habe, ein „Vier-Personen-Haushalt“ insgesamt sogar 7,80 € einsparen könne.

 

Herr Hupe zeigte sich erfreut darüber, dass, entgegen vorheriger Prog­nosen, der Eigenbetrieb aufgrund seiner Innenfinanzierungskraft die Gebühren leicht senken könne und sich somit die Gebührenentwicklung weiter verstetigen werde.

 

Des Weiteren begrüße er, dass im Rahmen der Umsetzung des Vermö­gensplanes die investive Marge in den kommenden Jahren erhöht werden solle und dass sich der erfolgreiche Trend bei der Gestaltung des Erfolgs­planes fortsetze.

 

Für die geleistete Arbeit im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2002 bedankte sich Herr Hupe bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Eigen­betriebes.

 

Herr Hasler stimmte den Ausführungen des Herrn Hupe zu und ergänzte, dass die Übertragung der Aufgabe zur Unterhaltung der Wasserläufe 2. Ordnung auf den Eigenbetrieb für ihn legitim sei.

 

Vor dem Hintergrund der Krise in der Bauindustrie begrüße er außerdem das beabsichtigte antizyklische Investitionsverhalten des Eigenbetriebes.

Erfreulich sei auch, so Herr Hasler weiter, dass die Lippeverbandsumlage gesunken sei, wobei er die Abwasserabgabe als nicht mehr zeitgerecht betrachte. Insgesamt berücksichtige der Wirtschaftsplan die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und zeige Gebührengerechtigkeit auf.

 

Herr Baudrexl zeigte sich erfreut, dass die Fraktionen der Übertragung von originären Stadtaufgaben auf den Eigenbetrieb zugestimmt haben. Er könne sich vorstellen, dass der Eigenbetrieb zu gegebener Zeit noch weitere Aufgaben der Stadt finanzieren könne, bei denen eine gewisse Kausalität zum Aufgabenspektrum des Eigenbetriebes erkennbar sei.

 

Zum Stellenplan führte Herr Fleißig an, dass das Anhörungsverfahren nach dem Landespersonalvertretungsgesetz noch nicht durchgeführt worden sei. Begrüßenswert sei seiner Meinung nach jedoch die Erkennt­nis, das entgegen dem Trend bei der Stadt Kamen keine Stellen bei der Stadtentwässerung abgebaut werden und sich die Anordnung von Über­stunden insbesondere im technischen Bereich reduziert habe.

 

Im Hinblick auf die geplante Investitionsquote des Wirtschaftsplanes 2003 fragte Herr Kloß, ob die Zielsetzung durch ein „Mehr“ an Personal oder durch Überstunden bewerkstelligt werden solle.

 

Nach Meinung von Herrn Baudrexl sei die zeitnahe Umsetzung der Investitionen von einer Vielzahl von externen Faktoren abhängig. Er hoffe, die anstehenden Aufgaben mit dem derzeitigen Personalbestand bewäl­tigen zu können. Daher sehe er zurzeit keine Notwendigkeit, die Personal­decke insbesondere im technischen Bereich zu verstärken.