Beschluss:

 

Im Rahmen der Breitensportförderung erhalten die Sportvereine im Sport­verband Kamen aus den Mitteln der Übungsleiterpauschale nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2002 für das Haushaltsjahr 2002 eine Übungsleiterbezuschussung für die Betreuung der 15- bis 18-jährigen Jugendlichen.

 

Anhand der stichtagsgebundenen Vereinsmitglieder-Statistik 2002 des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (A-Statistik) erhalten die Ver­eine mit mindestens 5 Jugendlichen 2,65 € pro Jugendlichem zwischen 15 und 18 Jahren.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Hierbei handelt es sich, so Herr Flaskamp, um die Weiterleitung von Landesmitteln aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG). Die von der Verwaltung vorgeschlagene Weiterleitung an die Sportvereine ohne Kürzung sei in anderen Kommunen nicht mehr selbstverständlich. Ob die Landesmittel auch im Jahr 2003 bereitstehen, müsse abgewartet werden.

 

Sowohl Frau Dyduch als auch Herr Goehrke teilten mit, dass nunmehr seitens des Landes deutliche Signale bestünden, die Sportfördermittel in gleicher Höhe beizubehalten.

 

Herr Müller nahm ab 17.35 Uhr an der Sitzung teil.