Herr Steffen informierte darüber, dass in Kamen noch rd. 100 Personen leben, für die nach Einschätzung der Innenminister- und Senatorenkonferenz eine Rückkehr in Bereiche des Kosovo, jedenfalls auf freiwilliger Basis, möglich sei. Von dieser freiwilligen Rückkehrmög­lichkeit, die auch finanziell unterstützt werden könne, werde jedoch nicht Gebrauch gemacht. Die Verwaltung habe vorzutragen, dass nach ihrer Einschätzung in Bereiche, in die eine freiwillige Rückkehr ausdrücklich gestützt werde, auch die Möglichkeit einer pflichtigen Rück­führung zu prüfen sei. Wenn die entsprechenden staatlichen und überstaatlichen Organisa­tionen nach erneuter Prüfung zu dem Ergebnis kommen würden, dass eine pflichtige Rück­kehr mit Blick auf die Lebensqualität und Sicherheitslage im Heimatland nicht möglich ist, sei in jedem Fall vom Land ein finanzieller Ersatz für die kommunalen Aufwendungen zu leisten. In Kamen zahlt die Stadt aus ihren eigenen Mitteln jährlich 500.000,00 € für diesen Per­sonenkreis.

 

Herr Brüggemann erklärte, dass dieses Thema auch in der Sozialdezernentenkonferenz angesprochen worden sei und auf der Ebene der Bürgermeisterkonferenz diskutiert werde. Vorrangiges Ziel dabei ist der finanzielle Ausgleich für die Kommunen, überdies sei es selbstverständlich, dass auch im Falle der zumutbaren Regelung einer organisierten Rück­führung individuelle Schicksale einer Einzelfallregelung bedürfen.

 

Frau Lenkenhoff teilte mit, dass nach ihrer Einschätzung die entsprechenden Rahmen­bedingungen für eine Rückführung dieser Menschen im Kosovo noch nicht vorliegen, insofern kann das Begehren der Verwaltung nur in dem Punkt gestützt werden, in dem es darum geht, das Land zu einer Pauschalzahlung für die hier lebenden Flüchtlinge aufzufordern.

 

Herr Eisenhardt teilte mit, dass im Kosovo Lebensbedingungen herrschen, die wir uns hier nicht vorstellen können. So sei beispielsweise ein Bus von Bewohnern, die einen Besuch abstatten wollten und der von 5 Panzern eskortiert wurde, gezielt herausgesprengt worden. In der Stadt zu leben sei ein reines Chaos. Insbesondere als ethnische Minderheit dort zu leben scheint ihm gegenwärtig nicht möglich.

 

Herr Kaminski teilte mit, dass es diesem Ausschuss nicht möglich sei, über die Rückkehr­möglichkeit der hier lebenden ausländischen Flüchtlinge zu befinden, dies ist den staatlichen Organisationen vor Ort wie die internationale Zivilverwaltung des Kosovo (UNMIK) sowie UNHCR zu überlassen. In der Sache selbst kann es aber nicht richtig sein, dass den Flücht­lingen hier ein staatliches Bleiberecht eingeräumt wird, den Kommunen aber die ausschließ­liche Finanzierung dieser Menschen angelastet wird.