Herr Steffen informierte mit Hilfe der beiliegenden Folien den Ausschuss. Er führte aus, dass die Grundsicherung in weiten Teilen der Sozialhilfe folgt. Gleichwohl ist es keine Sozialhilfe, sondern eine Leistung nach einem besonderen Gesetz.

 

Ziel des Gesetzes ist die Verhinderung verschämter Armut oder verdeckter Armut im Alter und bei Erwerbsminderung. Das Gesetz richtet sich an die Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben und das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind. Die Anspruchshöhe richtet sich nach dem Einzelfall, insbesondere kommt es auf die Höhe der Miete und den Gesund­heitszustand des Betroffenen an. Einzelpersonen mit einem Gesamteinkommen von unter 844 € sollten eine Beratungsstelle aufsuchen. Bei Eheleuten sollte eine Beratung bei einem Gesamteinkommen von bis zu 1.300 € durchgeführt werden.

Herr Steffen wies darauf hin, dass die LVA Westfalen und die anderen Rentenversicherungs­träger nunmehr in diesen Tagen alle diejenigen Rentenbezieher informiert, die eine Rente unter mtl. 844 Euro beziehen. Dies wird voraussichtlich zu einiger Verunsicherung in der Bevölkerung führen, insbesondere wenn Rentner oder Eheleute von verschiedenen Renten­versicherungsträgern Mitteilungen erhalten, wenn z.B. eine Witwe eine Witwenrente von 800,00 Euro erhält und eigene Einkünfte von 400,00 Euro hat. In diesem Fall erhält die Witwe zwar eine Mitteilung, hat aber schließlich keinen Anspruch, weil das Gesamtein­kommen von 1.200 Euro die Grenzen der Grundsicherung für eine Einzelperson weit übersteigt.

Daneben ist den Rentenversicherungsträgern nicht bekannt, ob Rentner über Sparvermögen verfügen. Die Vermögensfreigrenzen sind in der Grundsicherung aber sehr niedrig und liegen bei einem Alleinstehenden bei 2.301 € und bei einem Ehepaar bei 2.915 €. Auch diese geringen Sparfreibeträge werden in vielen Fällen dazu führen, dass die bedarfs­orientierte Grundsicherung nicht greift.

 

Die praktische Umsetzung erfolgt im Rathaus Kamen in der Form, dass dauerhaft eine spezielle Stelle - Grundsicherungsstelle - eingerichtet wird im Raum 119. Sachbearbeiter wird Manfred Hagedorn, der über viele Jahre Erfahrungen in der Sozialhilfe verfügt. Er steht für Rückfragen bereits jetzt zur Verfügung.

Ob ein weiterer Sachbearbeiter benötigt wird, bleibt abzuwarten und richtet sich danach, wie hoch der Anteil der sogenannten verschämten Armut in Kamen wirklich ist.

Im Familien- und Sozialausschuss wird im Frühjahr 2003 über die Entwicklungen weiter berichtet.