Herr Brüggemann gab einen kurzen Überblick über die wesentlichen Module des Hartz-Konzeptes. Vor der Umsetzung werden noch eine Reihe von Gesprächen zu führen sein mit dem Kreis Unna und den Nachbargemeinden sowie mit der Arbeitsverwaltung. Mit dieser Gesprächsreihe ist begonnen worden. Sie wird fortgesetzt, sobald klare gesetzliche Strukturen und Ausführungsbestimmungen vorliegen.

Aber die Eckpunkte des Hartz-Konzeptes werden ernst genommen. Er gehe davon aus, dass eine große Zahl von heute durch das Sozialamt betreuten Personen künftig durch das Job-Center betreut werden. Das führe auch zu Veränderungen in der Finanzierung des Teilbereichs der Sozialhilfeleistung. Die Verwaltung jedenfalls geht nach ihrer Lesart des Hartz-Konzeptes davon aus, dass sie im Sozialetat künftig rd. 900.000,00 € weniger zu finanzieren hat als bisher. Die Verwaltung wird dem Ausschuss laufend über die weitere Entwicklung und ggf. mit dem Kamener Arbeitsamtsleiter Dieter Kalle informieren.

 

Herr Eisenhardt erkundigte sich, ob die Umsetzung der Hartz-Vorschläge zu personellen Konsequenzen führen werden.

 

Herr Brüggemann teilte mit, dass es gegenwärtig noch zu früh sei, hierüber zu sprechen, solange man nicht die gesetzlichen Regelungen der Umsetzung kennt, kann man auch nicht über die personellen Konsequenzen nachdenken.