Herr Brüggemann berichtete, dass der Caritas-Verband im Jahr 2000 eine Bauvoranfrage zur Errichtung des o.g. Bauvorhabens gestellt hat. Als Standort war ein Grundstück der kath. Kirchengemeinde Kamen am Gerberweg hinter dem alten Amtsgericht vorgesehen.

Es zeichnete sich zeitnah ab, dass das Bauvorhaben auf diesem Grundstück kaum realisiert werden kann, da insbesondere die zwingend notwendige Erschließung nicht gesichert werden kann.

Auf Grund dieser Probleme hatte die Stadt Kamen dem Caritas-Verband seinerzeit ange­boten, bei der Suche nach einem Alternativ-Grundstück behilflich zu sein. Unter Berück­sichtigung der wesentlichen vorgegebenen Standortkriterien (zentrale und integrierte Lage) hat die Verwaltung ein Grundstück im Mersch vorgeschlagen. Dieses Grundstück erfüllte nach Auffassung der Verwaltung und des Caritas-Verbandes alle wesentlichen Standort­kriterien. Weitere adäquate Grundstücke standen nicht zur Verfügung bzw. sind der Stadt Kamen nicht bekannt. Die Verwaltung hat die Kontakte mit den Eigentümern hergestellt und die notwendigen Gespräche zwischen Eigentümern und Caritas gesteuert und moderiert. Die Erfolgsaussichten waren zunächst positiv zu bewerten. Der Caritas-Verband hat dann nach langen Gesprächen und Verhandlungen mit den Eigentümern im September 2002 mitgeteilt, dass der geforderte Grundstückspreis doch nicht akzeptiert werden kann und die Grundstücksverhandlungen beendet werden mussten. Der Caritas-Verband lenkt sein Bemühen nunmehr wieder auf das Grundstück der kath. Kirchengemeinde am Gerberweg.

Bei diesem Grundstück sind folgende Aspekte zu beachten, die eine Bebauung am Ende ausschließen:

 

-          Der Aktuelle Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen stellt für den Bereich “öffentliche Grünfläche” mit der Zweckbestimmung “Dauerkleingärten” dar und sieht hier demnach eine Sicherung des Bestandes vor. Eine Bebauung würde dieser Darstellung widersprechen. Dieser Entwurf ist vom Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung im Juni 2002 beschlossen worden.

-          Der Anschluss an einen öffentlichen Kanal kann nicht gesichert werden. Insofern ist die Erschließung nicht gesichert, was der Zulässigkeit des Bauvorhabens entgegen steht.

-          Es ist mehr als fraglich, ob sich beantragte Bauvorhaben entsprechend der Regelungen des § 34 BauGB in die vorhandene Umgebung einfügen könnte. Die für die Beurteilung maßgebliche Umgebung wird ausschließlich von der geschlossenen Bebauung an der Nordseite der Bahnhofstraße geprägt. Die geplante solitäre Bebauung des Wohnheimes würde demnach dem Einfügungsgebot widersprechen.

 

Die Inhalte dieser Punkte werden dem Caritas-Verband in diesen Tagen schriftlich mitgeteilt.

 

Frau Lenkenhoff teilte mit, dass, soweit ihr bekannt sei, dieser beschlossenen Nutzungs­änderung im Juni 2002 von der katholischen Kirchengemeinde als Grundeigentümerin wider­sprochen wurde. Sie bedauert sehr, dass in der Vergangenheit nicht mehr passiert sei, um diese Einrichtung in Kamen zu schaffen.

 

Herr Eisenhardt fragte an, ob dieser Sachstand an den Kreis Unna gegeben worden ist und was jetzt tatsächlich in der Sache passiert.

 

Herr Brüggemann nahm nochmals Bezug auf seine Ausführungen, aus denen sich klar ergibt, dass hier von Seiten der Verwaltung der Versuch unternommen wurde, dem Caritas-Verband die Errichtung des Wohnheimes in Kamen zu ermöglichen. Ob dies an einer anderen Stelle im Stadtgebiet möglich sei, bleibt abzuwarten, der Standort Gerberweg komme allerdings nicht mehr in Frage.

 

Herr Weber stellte fest, dass offensichtlich alle Parteien inhaltlich die Notwendigkeit dieser Einrichtung anerkennen und damit auch die Möglichkeiten der Umsetzung stützen.