Beschluss:

 

Die Mittelstraße, die Westfälische Straße und die Märkische Straße sind insgesamt in die vorhandenen Tempo-30-Zonen in Kamen-Heeren-Werve zu integrieren.

Die Vorfahrtsstraßenfunktion (Zeichen 306) auf der Mittelstraße ist mit der Ausschilderung als Tempo-30-Zone aufzuheben und die Rechts-vor-Links-Regelung einzuführen.

Auf der Westfälischen Straße, Teilbereich zwischen Berg- und Märkische Straße, ist eben­falls die Rechts-vor-Links-Regelung einzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Tempo-30-Zone auf der Westfälischen Straße bis westlich vor die Kreuzung mit der Straße „Süd­feld“ ausgedehnt werden kann.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Zur Vorlage bemerkte Herr Brüggemann, dass an den vorgegebenen Geschwindigkeiten nichts geändert würde, sondern nur an der Beschilde­rung.

 

Frau Bublitz trug zur Westfälischen Straße vor, dass diese von der Berg­straße bis kurz hinter der Einmündung der Nikoklaus-Otto-Straße mit Tempo 30 km/h ausgeschildert sei.

 

Herr Müller bat daraufhin um Überprüfung, ob die vorgesehene Tempo 30-Zone auf der Westfälischen Straße bis westlich vor die Kreuzung mit der Straße „Südfeld“ ausgedehnt werden könne.

 

Herr Brüggemann schlug vor, den Beschlussvorschlag um einen ent­sprechenden Prüfauftrag zu erweitern und sagte eine Beantwortung per Protokoll zu.

 

Die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses schlossen sich dieser Verfahrensweise an.