Frau Dyduch begrüßte, dass die Regelungsbefugnis für den Bereich der Vergnügungssteuer nunmehr in die Zuständigkeit der Kommunen fällt. Hierdurch bestehe die Möglichkeit, durch eine entsprechende Satzung Einfluss zu nehmen und Zeichen zu setzen. So sei z.B. Spielsucht eine anerkannte Krankheit. Es gebe aber ordnungsrechtlich kaum die Hand­habe, den Betrieb von Spielhallen zu verhindern. Die SPD-Fraktion stelle daher folgenden Sachantrag:

“Der Steuersatz für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen gem. § 8 Abs. 2 Ziff. 1 der Satzung soll anstelle von 150 € auf 160 € festgesetzt werden.“

Diese Erhöhung werde als Einstieg angesehen und solle auch die Soli­darität mit Beratungsstellen und anderen Einrichtungen, die sich mit der Problematik befassten, dokumentieren. Weitere Optionen halte sich die SPD-Fraktion offen.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN stimmte Herr Kühnapfel dem Sachantrag zu, hielt die vorgeschlagene Erhöhung aber noch für zu gering. Um der Spielhallenflut wirksam begegnen zu können, müssten die Steuersätze deutlich erhöht werden. Herr Kühnapfel stellte für seine Frak­tion den Sachantrag, den Steuersatz für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen auf 250 € und in Gastwirtschaften auf 100 € festzusetzen.

 

Bezogen auf § 8 Abs. 2 Ziff. 3 der Satzung zeigte sich Herr Kühnapfel ver­wundert, dass die dort genannten Spielapparate überhaupt erlaubt seien. Es stelle sich die Frage, ob es möglich sei, mit einer entsprechenden Satzung derartige Apparate zu verbieten.

 

Herr Baudrexl ging davon aus, dass ein generelles Verbot der letztge­nannten Apparate nicht möglich sei. Die Verwaltung werde diesen Punkt aber noch einmal prüfen und ggf. eine Satzungsänderung vorschlagen.

 

Die CDU-Fraktion unterstütze jede Maßnahme, die das Spielen an den Apparaten erschwere, unterstrich Herr Hasler. Durch die Festsetzung der Höhe der Steuer habe die Stadt ein Steuerungsinstrument zur Verfügung. In der Sache bestehe Konsens. Da die Satzung erst zum 01.01.2003 in Kraft treten solle, könne eine Beschlussfassung auch in der Dezember­sitzung des Rates über eine vorab mit den Fraktionen abgestimmte Steuerhöhe erfolgen.

 

Herr Hupe stimmte dem Vorschlag seitens der SPD-Fraktion zu. Seine Fraktion habe wiederholt betont, dass gemeinsame Gespräche über wichtige Entscheidungen im Vorfeld begrüßt werden.

 

Die FDP-Fraktion teile die Bedenken bezüglich der Spielsucht, sagte Herr Bremmer. Der Steuersatz für Tanzveranstaltungen solle aber nicht auch erhöht werden.

 

Herr Lehmann sah für die BG-Fraktion bei der Besteuerung von gewerb­lichen Tanzveranstaltungen eine Ungleichbehandlung von gewerblichen Betreibern und Vereinen sowie sonstigen Organisationen. Die BG-Frak­tion lehne die Vorlage daher ab.

 

Einvernehmlich wurde vereinbart, über den Tagesordnungspunkt in der nächsten Ratssitzung zu beschließen.