Sitzung: 05.11.2002 Gleichstellungsbeirat
3.1 Mitteilungen der Verwaltung
3.1.1 Frau Grothaus berichtete, dass
erstmalig in Kamen der Aktionstag "Breitensport für Mädchen und
Frauen", mit finanzieller Unterstützung der Landesregierung, in Zusammenarbeit
des Sportverbandes Kamen e.V. und der Gleichstellungsbeauftragten am 05.10.2002
durchgeführt wurde. Rund 30 Frauen haben sich informiert bzw. aktiv
mitgemacht. Die Teilnehmerinnen waren von dem Programm mehr als begeistert und
sprachen die Hoffnung aus, dass der Sportverband Kamen e.V. diesen Aktionstag
wiederholen werde.
3.1.2 Frau Grothaus teilte mit, dass die
Landesregierung noch keine endgültige Entscheidung getroffen habe, die
finanziellen Mittel für die Frauennotrufe zu streichen. Aktuell gebe es sogar
Signale, dass die Gelder für die Notrufe auch für 2003 zur Verfügung gestellt
werden. In diesem Zusammenhang verlas Frau Grothaus eine entsprechende
Resolution, die der Gleichstellungsbeirat des Kreises Unna in seiner letzten
Sitzung verabschiedet hat.
3.1.3 Frau Schwerdtfeger berichtete über die Schwierigkeiten der Finanzierung des Qualifizierungslehrganges für Berufsrückkehrerinnen. Nur mit großem Aufwand sei es gelungen, mit 2-monatiger Verspätung, die Maßnahme zu starten. Sie wies darauf hin, dass unter derartigen Bedingungen die Durchführung dieser Maßnahme im nächsten Jahr in Frage gestellt sei.
3.2 Anfragen
3.2.1 Herr Klein erkundigte sich, warum
der Frauennotruf nicht ohne Landesmittel weitergeführt werden könne, da er
vorher auch in ehrenamtlicher Arbeit geleistet wurde.
Frau Grothaus wies darauf hin, dass mit den Mitteln des Landes eine
halbe Stelle finanziert werde. Aufgrund dieser hauptamtlichen Kraft können
Supervision und Fortbildung angeboten sowie professionelle Gespräche mit den
ehrenamtlich tätigen Frauen geführt werden. Nur durch diese professionelle
Unterstützung könne die psychisch stark belastende Tätigkeit ehrenamtlich
geleistet werden. Das zeige sich auch darin, dass jetzt viele Frauen
langfristig beim Notruf tätig sind, während vorher viele nach kurzer Zeit
wieder aufgehört haben.
3.2.2 Herr Henning fragte nach, ob mit in
Kraft treten des Gewaltschutzgesetzes die Existenz von Frauenhäusern noch
notwendig sei.
Frau Grothaus antwortete, dass die bisherige Erfahrung zeige, dass trotz
des Gesetzes viele betroffene Frauen Schutz in einem Frauenhaus suchen, weil
sie sich dort sicherer fühlen. Bestätigt habe diese Aussage in der letzten
Sitzung des Gleichstellungsbeirates auch Herr Bauer von der Kreispolizeibehörde
Unna. Auch die Polizei könne die Frauen nur in sehr begrenztem Umfang schützen.
Frau Grothaus schlug vor, in einer der nächsten Sitzungen sich intensiver mit
der Situation von Frauenhäusern nach Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes zu
befassen.