3.1     Mitteilungen der Verwaltung

 

3.1.1      Frau Grothaus berichtete, dass erstmalig in Kamen der Aktionstag "Breitensport für Mädchen und Frauen", mit finanzieller Unterstützung der Landesregierung, in Zusammenarbeit des Sportverbandes Kamen e.V. und der Gleichstellungsbeauftragten am 05.10.2002 durchgeführt wurde. Rund 30 Frauen haben sich informiert bzw. aktiv mitgemacht. Die Teilnehmerinnen waren von dem Programm mehr als begeistert und sprachen die Hoffnung aus, dass der Sportverband Kamen e.V. diesen Aktionstag wiederholen werde.

3.1.2      Frau Grothaus teilte mit, dass die Landesregierung noch keine endgültige Entscheidung getroffen habe, die finanziellen Mittel für die Frauennotrufe zu streichen. Aktuell gebe es sogar Signale, dass die Gelder für die Notrufe auch für 2003 zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zusammenhang verlas Frau Grothaus eine entsprechende Resolution, die der Gleichstellungsbeirat des Kreises Unna in seiner letzten Sitzung verabschiedet hat.

3.1.3      Frau Schwerdtfeger berichtete über die Schwierigkeiten der Finanzierung des Qualifizierungslehrganges für Berufsrückkehrerinnen. Nur mit großem Aufwand sei es gelungen, mit 2-monatiger Verspätung, die Maßnahme zu starten. Sie wies darauf hin, dass unter derartigen Bedingungen die Durchführung dieser Maßnahme im nächsten Jahr in Frage gestellt sei.

 

3.2     Anfragen

 

3.2.1      Herr Klein erkundigte sich, warum der Frauennotruf nicht ohne Landesmittel weitergeführt werden könne, da er vorher auch in ehrenamtlicher Arbeit geleistet wurde.

Frau Grothaus wies darauf hin, dass mit den Mitteln des Landes eine halbe Stelle finanziert werde. Aufgrund dieser hauptamtlichen Kraft können Supervision und Fortbildung angeboten sowie professionelle Gespräche mit den ehrenamtlich tätigen Frauen geführt werden. Nur durch diese profes­sionelle Unterstützung könne die psychisch stark belastende Tätigkeit ehrenamtlich geleistet werden. Das zeige sich auch darin, dass jetzt viele Frauen langfristig beim Notruf tätig sind, während vorher viele nach kurzer Zeit wieder aufgehört haben.

3.2.2      Herr Henning fragte nach, ob mit in Kraft treten des Gewaltschutzgesetzes die Existenz von Frauenhäusern noch notwendig sei.

Frau Grothaus antwortete, dass die bisherige Erfahrung zeige, dass trotz des Gesetzes viele betroffene Frauen Schutz in einem Frauenhaus suchen, weil sie sich dort sicherer fühlen. Bestätigt habe diese Aussage in der letzten Sitzung des Gleichstellungsbeirates auch Herr Bauer von der Kreispolizei­behörde Unna. Auch die Polizei könne die Frauen nur in sehr begrenztem Umfang schützen.
Frau Grothaus schlug vor, in einer der nächsten Sitzungen sich intensiver mit der Situation von Frauenhäusern nach Inkrafttreten des Gewaltschutz­gesetzes zu befassen.