Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (i.d.F.d.B vom 14.07.1994)

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) BauGB in der derzeit gültigen Fassung:

 

1.       die Aufhebung eines Teils des Geltungsbereiches des rechts­kräftigen Bebauungspla­nes Nr. 36 Ka gem. § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4 BauGB;

2.       den Bebauungsplan Nr. 49 Ka „von-Galen-Straße“ gem. § 10 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141) als Satzung.

Der Geltungsbereich wird folgendermaßen begrenzt:
          im Westen durch die Töddinghauser Straße,
          im Norden durch die Geschwister-Scholl-Straße,
          im Osten durch die Straße „Lüner Höhe“,
          im Süden durch die Josef-Rissel-Straße.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Neuaufstellung sind in dem beiliegen­den Plan ersichtlich.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Liedtke erläuterte die Beschlussvorlage.

 

Auf Anfrage von Herrn Kissing zum ausgewiesenen Spielplatz erklärte Herr Liedtke, dass es sich um einen bereits vorhandenen und ausge­bauten Spielplatz handele, der durch den BPlan 49 Ka planungsrechtlich gesichert würde. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass durch den BPlan 49 Ka eine zeitgemäße Anpassung eines Teilbereichs des BPlan 36 Ka erfolge.

 

Herr Kissing erkundigte sich, warum kein Trennsystem bei der Abwas­serableitung vorgese­hen sei.

 

Herr Liedtke erläuterte, dass aufgrund der durch ein Bodengutachten festgestellten fehlen­den Versickerungsfähigkeit des Bodens die Ent­wässerung durch ein Mischsystem erfolgen müsse.

 

Herr Plümpe fragte an, ob eine spätere Öffnung der Töddinghauser Straße für den Straßen­verkehr vorgesehen sei.

 

Herr Liedtke verneinte dies und erklärte, dass keine Zufahrtmöglichkeit vorgesehen sei.

 

Herr Nieme regte in diesem Zusammenhang an, bezüglich der Ausgestal­tung des angren­zenden Gewerbegebietes an der B 61 auf Bergkamener Gebiet zur Sicherung der Kamener Interessen, Flächen in der Stadt Bergkamen zu erwerben.

 

Herr Baudrexl entgegnete, dass der Stadt Kamen die Planungen zur gewerblichen Ent­wicklung bekannt seien, die Planung im GEP dargestellt sei und darüber hinaus in grenzna­hen Bereichen die Planungen zwischen den Städten abgestimmt würden.