Für die Antragstellerin, die SPD-Fraktion, gab Frau Müller bekannt, dass sie bereits in der letzten Sitzung des Straßenverkehrsausschusses die Notwendigkeit einer Anlegung einer Querungshilfe auf der Heerener Straße in Höhe des Friedhofseinganges begründet habe. Mit dem vor­liegenden Antrag möchte die SPD-Fraktion formal um eine Überprüfung durch die Verwaltung und den Landesbetrieb Straßenbau NRW mit der Zielrichtung auf baldige Um­setzung bitten.

Wie sie ermittelt habe, sei es selbst mit einem Kleinwagen möglich, in westlicher Richtung, Teilbereich zwischen Ortsausgangsschild und ange­ordneter Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h vor der Einmündung der Derner Straße, bis auf 100 km/h zu beschleunigen.

Von daher würde eine Querungshilfe Senioren und Kindern, die die Heerener Straße über­querten, um zum Friedhofseingang bzw. zur Bushaltestelle zu gelangen, wesentlich mehr Sicherheit bieten.

 

Die in der letzten Sitzung des Straßenverkehrsausschusses von Herrn Wiebusch geäußerte Meinung, dass beim Passieren des Ortsausgangs­schildes in Richtung Kamen-Zentrum der fließende Verkehr die Ge­schwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h bereits erkennen könne, sei, wie der durchgeführte Test ergeben habe, nicht haltbar.

 

Herr Wiebusch gab zu bedenken, dass die Anlegung einer Querungshilfe außerhalb der geschlossenen Ortslage nicht unproblematisch sei.

 

Herr Brüggemann vertrat die Auffassung, dass, falls der Landesbetrieb Straßenbau NRW die Anlegung einer Fußgängerschutzinsel ablehne, alternativ überprüft werden könne, ob möglicherweise die Haltestelle in Richtung Heeren - in Höhe des Ortseingangschildes - ver­legt werden könne.

 

In diesem Zusammenhang schlug Herr Wilhelm vor, eine Wartehalle in diesem Bereich an­zulegen.

 

Hierzu erwiderte Herr Brüggemann, dass der Fachbereich Planung und Umwelt das Warte­hallenprogramm bearbeite und er daher keine Stellung beziehen könne.

Eine Beantwortung erfolge über die Niederschrift zu dieser Sitzung.

 

Frau Scharrenbach verwies auf die neu erlassenen Richtlinien über die Anlegung von Fuß­gängerüberwegen (Volksmund: Zebrastreifen), wonach die Kriterien für die Anlegung eines solchen gelockert worden seien.

Ihrer Meinung nach solle daher eine Prioritätenliste für im Stadtgebiet Kamen notwendige Querungshilfen jeglicher Art angelegt werden, welche dann sukzessiv abgearbeitet werden könne.

 

Herr Brüggemann vertrat die Auffassung, dass eine solche Liste nicht sinnhaft sei.

Dies ergebe sich aus der Tatsache, dass ein großer Teil der notwendigen bzw. sinnvollen Querungshilfen in die Kompetenz verschiedener Straßen­baulastträger falle, welche aufgrund eigener Prioritäten und der vorab anzumeldenden Haushaltsmittel von hier nicht planbar seien.

 

Daher sollte weiterhin wie bisher für jede Querungshilfe die Notwendigkeit der Errichtung nachgewiesen bzw. im Wege der Einzelfallprüfung die jeweilige Errichtung vorangetrieben werden.

 

Herr Lehmann plädierte für eine Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich.

 

Herr Brüggemann stellte klar, dass bereits in der letzten Sitzung des Straßenverkehrsaus­schusses im März diesen Jahres und auch in vor­herigen Sitzungen über diesen Punkt  aus­führlich debattiert, beraten sowie von der Verwaltung entsprechende Mitteilungen gegeben worden seien.

Er empfehle daher der Fraktion Bürgergemeinschaft ein entsprechendes Studium der Einla­dungen und Niederschriften.

 

Anschließend formulierte Frau Müller für die SPD-Fraktion folgenden Antrag:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung einer Fußgängerschutz­insel auf der Heerener Straße in Höhe des Friedhofeinganges zu über­prüfen und mit dem Landesbetrieb Straßen­bau NRW Gespräche mit dem Ziel zu führen, dass die Fußgängerschutzinsel in diesem Be­reich errichtet wird.“

 

Herr Klein ließ anschließend über diesen Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen