Beschluss:

 

Die Bürgeranregung des Herrn Norbert Sütering, Ostenfeldmark 3, 59174 Kamen, und weite­rer Anwohner der Anwesen Ostenfeldmark 2, 3, 4 und 6, 59192 Bergkamen, auf Ergreifung von Maßnahmen zur Ver­kehrsberuhigung in der Straße "Ostenfeldmark" wird abgelehnt.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen

 


Für die CDU-Fraktion vertrat Frau Scharrenbach die Ansicht, dass in den Kurvenbereichen, Teilbereich zwischen Hammer Straße und geradeaus geführtem Straßenabschnitt, eine Ge­schwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ausgeschildert werden sollte.

Begründet wurde dies mit den schlecht einsehbaren Kurven und der Tatsache, dass dort Kinder spielen würden.

Zumindest sollten alternative Maßnahmen in den Kurvenbereichen ergriffen werden.

 

Frau Bublitz erklärte, dass anlässlich eines Ortstermines sich ergeben habe, dass aufgrund der geringen Breite der Fahrbahn und des relativ kurzen Straßenabschnittes bis zur 2. Kur­venführung es kaum möglich sei, eine höhere Geschwindigkeit zu fahren.

 

Herr Brüggemann verwies in diesem Zusammenhang auf eine Bürger­anregung bezüglich der Straße „Schnepperfeld“, in der ähnliche verkehr­liche Situationen - wie schmale Fahr­bahnbreiten und Kurvenführungen – anzutreffen seien. Zudem sei die Verkehrsbelastung dort höher als auf der Straße „Ostenfeldmark“.